Gerechte Betriebsratswahl (Quote?)
Hallo ich/wir habe/n ein Problem: wir bestehen aus zwei Rettungsdienstbereichen mit jeweils eigenem Personalstamm und dessen Betriebsrat. Beide arbeiten wir für denselben Kreisverband, haben also den gleichen Tarifvertrag und auch den gleichen Chef und und und. Vor langer Zeit sind mal zwei Kreisverbände zu dem heutigen verschmolzen, die Bereichsstrukturen incl. separater Betriebsräte wurden aber weiterhin aufrechtgehalten, wie das so ist, "es war halt immer so....". Die Entfernung der beiden Bereiche untereinander beträgt ca. 25km. Jetzt wollen ein Großteil beider Bereiche aber einen gemeinsamen Betriebsrat, da auf Dauer das neben- und miteinanderarbeiten nicht immer möglich ist, und erst recht nicht, wenns nötig ist. Die meisten Mitarbeiter sind deshalb ganz schön genervt und wollen eine einheitliche klare Struktur ohne HickHack etc. "Bildet einen gemeinsamen Wahlvorstand und wählt einen gemeinsamen Betriebsrat!" wird mir/uns von allen Seiten gesagt. Einfach gesagt! Die eigentliche Problematik ist: der eine Bereich besteht aus 47, der andere aus 25 Mitarbeitern, also nahezu die Hälfte. Aus diesem Grund hat die kleinere "Fraktur" Angst, bei einer gemeinsamen Wahl und einer regen Wahlbeteiligung des größeren Bereichs nahezu Mitgliedermäßig unterzugehen. Gibt es irgendeinen Wahlmodus oder ein Verfahren der Stimmenzählung/-wertung, das auch der kleinere Bereich gleichberechtigt gewertet wird. Wir dachten zum Beispiel an eine prozentuale Wertung der Stimmen, die wiederum die Stimmabgabe Bereichsübergreifend schlecht berücksichtigt. Ein anderer Vorschlag ist, die Stimmen des Größeren Bereiches nur mit 0,5 zu werten (wie gesagt, der größere Bereich ist fast genau doppelt so groß wie der Kleine), dadurch ist eine Stimmabgabe Bereichsübergreifend möglich und es entsteht ein gewisses Gleichgewicht der Kandidaten beider Bereiche. Dies wäre die von uns favorisierteste und vor allem einfachste und gerechteste Variante der Stimmauszählung/ wertung. Nur wissen wir nicht, ob diese Art auch legitim ist, wir wollen ja auch auf keinen Fall, das irgendwer (der Chef z.B.) die Wahl im nachhinein anfechten kann. Bitte helft uns. PS: die Rettungsdienstbereiche mit ihren Mitarbeitern sollen auch nach der Wahl bestehen.
Community-Antworten (3)
14.05.2009 um 14:48 Uhr
Hallo, spheric, wenn Ihr einen gemeinsamen BR wählt, zählt (im Prinzip) jede Stimme gleich. Irgendwelche Gewichtungen oder Quoten (außer für das Minderheitengeschlecht) sind nicht zulässig. Genau legt dies die Wahlordnung fest (die ist meistens in den Büchern mit dem BetrVG abgedruckt, auf neuste Version achten!). Ihr könnt höchstens entscheiden, ob Ihr eine Personen- oder eine Listenwahl dürchführen wollt; letztere kann - wenn man es geschickt organisiert - sicherstellen, dass nicht ein Betriebsteil völlig unterrepräsentiert ist. Unbedingt Seminar zur BR-Wahl besuchen (Wahlvorstandsschulungen)!!!
14.05.2009 um 15:29 Uhr
@webun,
"Ihr könnt höchstens entscheiden, ob Ihr eine Personen- oder eine Listenwahl dürchführen wollt"
Die Rechtsgrundlage möchte ich sehen!!
15.05.2009 um 10:48 Uhr
@ridgeback,
OK, das war missverständlich. Der Wahlvorstand entscheidet natürlich nicht über die Art der Wahl. Ich meinte es in dem Sinne, dass man je einen Kollegen veranlassen kann, für seinen Betriebsteil eine Vorschlagsliste einzureichen (somit also 2 Listen, also Listenwahl...). Während ich das jetzt schreibe kommt mir der Verdacht, dass Dir völlig klar war, wie ich das meinte ...(;-))
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