Tarif Orientierung
In unserer Betriebsvereinbarung Lohngruppensystematik steht folgender Text:
Lohnerhöhungen
Die Lohnsteigerungen in den Lohngruppen orientieren sich an den prozentualen Steigerungen für den Landarbeitertarifvertrag in Bayern.
Was bedeudet die „Orientierung“ im Detail?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet jede Lohnerhöhung mit zu machen, oder kann sich der Ag das so zurecht legen wie er möchte.
Ich würde mich über eine Info Freuen und verbleibe mit einem Dankeschön im voraus.
Mit freundlichen Grüßen:
Rainer Behr
Community-Antworten (11)
02.12.2020 um 09:30 Uhr
Der AG kann sich das zurechtlegen wie er will.
Er kann sich jederzeit eine Begründung ausdenken, warum die Erhöhung im Tarif nicht oder nicht ganz übernommen werden kann. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus der Formulierung nicht ableiten.
02.12.2020 um 09:36 Uhr
Orientierung ist leider nichts was man irgendwie einklagen oder durchsetzen kann wie Kjarrigan auch schon schreibt. Gutes Beispiel was immer wieder in den Medien ist, ist Amazon. Die orientieren sich bei der Bezahlung auch an einem Tarif, der Rest aber...
02.12.2020 um 09:56 Uhr
Hat sich der AG bisher dann immer an die Lohnerhöhungen des Tarifvertrages gehalten?
Dann dürfte es ihm ja auch nicht schwer fallen, eine klare Formulierung in der Bv aufzunehmen.
02.12.2020 um 14:31 Uhr
@ moreno, die dann das Papier nicht wert wäre, auf dem sie steht
02.12.2020 um 15:11 Uhr
es handelt sich um eine Formulierung in einer BV. Damit gilt 77 Abs. 3 BetrVG und damit sind wir erst mal bei Pickels Aussage. jetzt könnte man ggf. noch an eine Umdeutung in eine Gesamtzusage denken. Aber das ergibt sich ja nicht von selbst, sondern auch dafür gibt es Voraussetzungen....
02.12.2020 um 16:57 Uhr
hier geht es um Vergütungsgrundsätze und diese können selbstverständlich in einer BV so geregelt werden, dass der AG sich auch an dies zu halten hat!
02.12.2020 um 17:28 Uhr
Moreno, das ist Unsinn. Der Verweis auf den Tariflohn ist eine Koppelung an die absolute Höhe. Und darüber darf der BR ohne jede Frage nicht entscheiden.
02.12.2020 um 17:54 Uhr
moreno
das ist aus meiner Sicht ein klarer Verstoß gegen den Tarifvorbehalt
02.12.2020 um 19:54 Uhr
Ganther nö da geht es um ein EIngruppierungsytem bei uns wurden mit so einer BV drei Klagen vorm Arbeitsgericht verhandelt und die Arbeitsrichter haben ganz klar entschieden, dass der AG sich an diese BV halten muss!
02.12.2020 um 23:07 Uhr
Moreno du schreibst weiter Unsinn. Der Fragesteller fragt nach der Durchsetzbarkeit von Lohnsteigerungen nach Tarif. Nicht nach den Eingruppierungsmerkmalen. Letztere können vereinbart werden (was hier nicht Frage war) wie hoch die Vergütung angepasst wird aber nicht. Solltest selbst du wissen.
03.12.2020 um 00:56 Uhr
ohne Information, um welchen TV es sich im Beispiel vielleicht handeln könnte und damit ohne zu wissen, ob es in selbigem eine Öffnungsklausel gibt (die damit den Abschluss von BVen ausdrücklich erlauben würde), sollte man mit jedweder Mutmaßung vielleicht etwas vorsichtiger sein.
Verwandte Themen
Tarifänderungen
ÄlterHallo liebes WAF Team, da ich noch nicht soviel Erfahrungen habe brauche ich Hilfe. Ich arbeite seit ca 5 Jahren in einer Container stauerrei und meine Abteilung obliegt dem Tarif in distribution und
Verzicht auf Gehaltserhöung für Beschäftigungsgarantie - Gibt es irgendwo BV´s zur Orientierung?
ÄlterHallo, sind ein Betrieb der Chemischen Industrie. Da wir normalerweise nächsten Monat eine tariflische Lohnerhöung von 3,2 % hätten und es dem Unternehmen schlecht geht, ist die Geschäftsleitung an un
Betriebsvereinbarung trotz Tarifvertrag?
ÄlterIch arbeite in einem Unternehmen der Gesundheitsbranche mit etlichen Betriebsstätten in ganz Deutschland. Verdi hat mit unserem Arbeitgeber einen Gehaltstarif und einen Manteltarif ausgehandelt. Und s
Tarifvertrag durch BV übernehmen?
ÄlterUnser AG will zukünftig einen neuen Tarif zugrundelegen (bisher Orientierung am BMT AW II) und dies nicht über Tarifabschluß mit der Gewerkschaft, sondern über BV mit dem BR regeln. Wer hat dazu Erfa
Tarif oder no Tarif?
ÄlterHallo zusammen Ein Unternehmen, zwei GmbH. GmbH "A" hat kein BR und ist nicht Tarif gebunden. GmbH "B" hat BR und ist Tarif gebunden. Ist so eine Konstellation überhaupt möglich? Muss sich dann A