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Tarifvertrag durch BV übernehmen?

H
hadeg
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG will zukünftig einen neuen Tarif zugrundelegen (bisher Orientierung am BMT AW II) und dies nicht über Tarifabschluß mit der Gewerkschaft, sondern über BV mit dem BR regeln. Wer hat dazu Erfahrungen? Wo liegen "Pferdefüße"? Was ist möglich, wo sind Grenzen?

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Community-Antworten (3)

L
Lohengrin

09.06.2009 um 14:37 Uhr

@hadeg,

Man kann theoretisch soetwas machen. ABER: §77, Abs. 3 Betr. VG regelt ganz Klar den Tarifvorrang, somit könnte es im Falle einer Klage zu erheblichen Problemen kommen.

Ihr könntet natürlich den kompletten TV übernehmen, in einer BV trotzdem "gefährlich". Besser wäre eine Anlehnung per AV. Wie haben zwar eine ähnliche Regelung seit vielen Jahren, bisher ohne Probleme. Aber dennoch bleibt ein Risiko.

Mfg, Lohengrin

E
Erwin

09.06.2009 um 14:54 Uhr

@hadeg

abgesehen vom §77, Abs. 3 BetrVG solltet ihr euch einmal Gedanken machen ob ihr die Erfahrung welche hier notwendig ist um alle Gefahren zu erkennen habt. Dher solltet ihr die Gewerkschaft unterstützen, also TV mit Tarifpartner der Erfahrung hat.

Also, Finger weg.

L
Lotte

09.06.2009 um 21:13 Uhr

hadeg, gerade ein Betrieb, der sich an einen ehemaligen TV der AWO orientiert, sollte sich nicht zu schade sein, mit Ver.di die notwendigen Verhandlungen aufzunehmen. Außerdem kann hier eine BV m.E. nicht in das TV-Recht und in diesem Fall auch nicht in das Individualrecht eingreifen. Gehe nämlich davon aus, dass die TV Bindung im AV verankert ist?

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