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Fahrtkosten von Filiale zur Hauptfiliale

E
Emmi3
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite jetzt in einer Außenstelle unseres Hauptsitzes, der 60 km entfernt ist. Wenn ich jetzt von meinem jetzigen Arbeitsplatz zum Hauptsitz fahre (ich habe dort keinen Arbeitsplatz mehr), kann ich dann die Fahrtkosten mit 30 cent/gefahrenem Kilometer abrechnen, wenn ich nur wegen einer BR-Sitzung dorthin fahre (während der Arbeitszeit)?

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Community-Antworten (1)

S
seehas

01.12.2020 um 18:08 Uhr

Reisekosten hat der Arbeitgeber zu tragen, die fallen unter Sachaufwand (§40 BetrVG). Hier gelten dann die Richtlinien des Arbeitgebers für die Erstattung solcher Fahrten.

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