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Einstellung oder nicht?

F
Franze
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich benötige wieder eure Hilfe. Wir sind zwei getrennter GmbHs, eine ohne BR und wir mit. Ohne den Betriebsrat zu informieren, hat GF, 1 Mitarbeiter aus dem anderen Betrieb für 1 Woche zur Aushilfe geholt. (Wir bezahlen diese Dienstleistung) ist so ein Vorgang als Einstellung (Antrag an BR) oder muss BR nur informieren werden. Danke für eure Infos

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Community-Antworten (2)

N
neskia

21.01.2010 um 10:02 Uhr

Richtig, für den abgebenden Betrieb ist es eine Versetzung, für euch eine Einstellung i.S. des §99 BetrVG bzw. ergibt sich (was in dem Fall eher nicht wahrscheinlich ist) aus §14 Absatz 3 des AÜG.

Das ist ein typisches Beispiel, das in Grundlagenseminaren genommen wird.

P
pirat

21.01.2010 um 10:14 Uhr

@Franze, ergänzend zu @neskia, nur mal so.... es könnte sich auch um eine Konzernleihe handeln, dann findet das AÜG keine Anwendung.

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