BR Arbeit in Mutterschaftsurlaub?
Hallo Zusammen, ich hab da mal eine frage ;-) Ich bin BR in Vollzeit und bin Schwanger. Jetzt würde ich gern wissen ob ich nach meinen Mutterschaftsurlaub meiner BR Tätigkeit auf 400 Euro Basis (Befristet auf 3 Jahre Erziehungsurlaub) nachgehen kann? Kann ich "verlangen", dass der Arbeitgeber mich hier, befristet auf 3 Jahre, runterstuft und nach dieser Befristung dann auf Teilzeit weiterbeschäftigt?
Community-Antworten (4)
08.01.2009 um 10:36 Uhr
GFB und BR stellt grundsätzlich kein Problem da.
Du kannst Deinem AG anbieten, während der Elternzeit als GFB bei Ihm zu arbeiten, da Du in dieser Zeit einer Tätigleit bis zu 30 Std. nachgehen darfst.
Das ist dann aber in einem extra Vertrag zu vereinbaren, der auch nur für den Zeitraum der Elternzeit abgeschlossen wird....Dein bisheriger AV bleibt unangetastet.
Das Problem ist.. Dein Arbeitgeber kann, muß dem nicht zustimmen. Du kannst Deinen Vertrag natürlich reduzieren, aber nach der Elternzeit eine Erhöhung der Stunden nicht wieder verlangen (Daher der extra Vertrag für den Zeitraum der Elternzeit)
Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit. Die kann Dein AG nicht ablehnen. TzBfG §8
08.01.2009 um 10:44 Uhr
@ Karla, "Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit. Die kann Dein AG nicht ablehnen. TzBfG §8" , so absolut würde ich es nicht ausdrücken wollen.....
08.01.2009 um 10:46 Uhr
Vielen Dank ;-)
08.01.2009 um 12:12 Uhr
"Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit. "
Das sieht das BEEG allerdings anders! Ausgenommen sind nur Betriebe, in denen in der Regel NICHT mehr als 15 AN beschäftigt sind.
§ 15 Abs.4 ff BEEG
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