Erstellt am 08.01.2009 um 09:36 Uhr von Karla
GFB und BR stellt grundsätzlich kein Problem da.
Du kannst Deinem AG anbieten, während der Elternzeit als GFB bei Ihm zu arbeiten, da Du in dieser Zeit einer Tätigleit bis zu 30 Std. nachgehen darfst.
Das ist dann aber in einem extra Vertrag zu vereinbaren, der auch nur für den Zeitraum der Elternzeit abgeschlossen wird....Dein bisheriger AV bleibt unangetastet.
Das Problem ist..
Dein Arbeitgeber kann, muß dem nicht zustimmen.
Du kannst Deinen Vertrag natürlich reduzieren, aber nach der Elternzeit eine Erhöhung der Stunden nicht wieder verlangen (Daher der extra Vertrag für den Zeitraum der Elternzeit)
Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit.
Die kann Dein AG nicht ablehnen. TzBfG §8
Erstellt am 08.01.2009 um 09:44 Uhr von pirat
@ Karla,
"Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit.
Die kann Dein AG nicht ablehnen. TzBfG §8" , so absolut würde ich es nicht ausdrücken wollen.....
Erstellt am 08.01.2009 um 09:46 Uhr von Vicky
Erstellt am 08.01.2009 um 11:12 Uhr von peanuts
"Das Einzige, was Du wirklich verlangen kannst, ist die Stundenreduzierung nach der Elternzeit. "
Das sieht das BEEG allerdings anders! Ausgenommen sind nur Betriebe, in denen in der Regel NICHT mehr als 15 AN beschäftigt sind.
§ 15 Abs.4 ff BEEG