Freistellung + Stelle Frei - Muß der gekündigten Kollegin der freie Platz (Mutterschaftsurlaub) angeboten werden?
Eine Kollegin wurde Ende Juni zum 30 Sept. gekündigt und sofort freigestellt. Im Oktober geht eine andere Kollegin in Mutterschaftsurlaub. Muß der gekündigten Kollegin den Platz angeboten werden ? Wenn ja bis wann ?
Community-Antworten (3)
01.08.2007 um 11:50 Uhr
Hallo Chaku,
wenn die gekündigte Kollegin innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht hat, hat sie eine Chance auf den Arbeitsplatz.
Ansonsten endet ihr Arbeitsverhältnis zum 30.9. ordnungsgemäß.
MfG Angi1
01.08.2007 um 11:51 Uhr
Zuerst einmal wäre doch sicher erst mal abzuklären, aus welchem Grunde der Mitarbeiterin gekündigt wurde. Hätte die das Tafelsilber mitgehen lassen, hätte der AG doch sicher kaum ein Interesse an einer Weiterbeschäftigung.
Gibt es denn einen Betriebsrat ?
01.08.2007 um 12:56 Uhr
bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es ggf. einen Wiedereinstellungsanspruch. Der Wiedereinstellungsanspruch ist unabhängig davon, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben wurde. Es stellt sich hier aber erst einmal die Frage, ob durch den Antritt der Elternzeit überhaupt ein freier (wiederzubesetzender)Arbeitsplatz entsteht. Vielleicht hat ja der AG die Elternzeit schon bei dem Ausspruch der Kündigungen berücksichtigt und diese Elternzeit hat eben dazu geführt, dass eine Kündigung weniger ausgesprochen werden mußte.
Den Wiedereinstellungsanspruch muss aber die MA geltend machen. Der AG ist da erst einmal nicht in der Uhr...
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