Erstellt am 19.01.2010 um 15:40 Uhr von Konni
Sie müssen insgesamt 3 Monate eingesetzt sein. Es ist nicht erforderlich, dass sie 3 Monate vor dem Wahltermin eingesetzt wurden.
Viele Grüße
Erstellt am 19.01.2010 um 17:48 Uhr von Rattle
@Konni
sie müssen länger als drei monate eingesetzt sein..................
ja, ich mußte das auch erst lernen :-)
mfg
Erstellt am 19.01.2010 um 17:53 Uhr von DonJohnson
@Rattle
Dann hast du was falsches gelernt. Auch wenn sich Konni unglücklich ausgedrückt hat, meinte er sicher, dass sie länger als drei Monate eingesetzt werden sollen.
Beispiel: am 01.03.2010 wird ein Leiharbeiter für die Dauer von einem halben Jahr eingestellt. Am 08.03.2010 sind BR Wahlen. Dann darf dieser Leiharbeitnehmer wählen...
Erstellt am 19.01.2010 um 18:19 Uhr von nicoline
Rattle
Du hast gelernt, aber nicht alles verstanden ;-)))
DJ
Braaavo!
Erstellt am 19.01.2010 um 18:25 Uhr von DonJohnson
nicoline
Danke danke, das iost von mir aber kein neu erworbenes Wissen - eher abgerufenes ;-))))
Irgendwie ist mein Kopf heute auch nciht wirklich frei :-(((
Erstellt am 19.01.2010 um 20:40 Uhr von mbebw
Danke für die Antworten. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Arbeitgeber selbst nicht weis, für welchen Zeitraum er die Leiharbeiter benötigt?! Da Sie z.B. für Saisonarbeiten eingestellt werden und die Saison durchaus zwischen 2-5 Monate variieren kann.