LOB (leistungsorientierte Bezahlung)
In unserem Betrieb finden einmal ein Gespräch statt, bei dem es um die LOB Prämie je Mitarbeiter geht. Die Mitarbeiter wollen wissen, ob der Betriebsrat bei Problemen mit der Bewertung ins Boot geholt werden kann(Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt).
Kann ein BR Mitglied in dieses Klärungsgespäch mitgenommen werden, hat es mehr Funktionen wie Begleitung. Hat der MA überhaupt Anspruch auf Begleitung.
Community-Antworten (3)
26.11.2020 um 20:26 Uhr
"Gemäß § 82 Abs. 2 BetrVG haben die Mitarbeiter ein Recht auf Erörterung der Leistung sowie beruflicher Entwicklungsmöglichkeiten im Betrieb. Demnach kann der Beschäftigte während der Arbeitszeit die Durchführung von Gesprächen über seine Leistung (Zielerreichung) bzw. seine generelle Beurteilung durch den Arbeitgeber verlangen. Die zuständige Stelle (in der Regel der Vorgesetzte) ist nach entsprechender Aufforderung durch den Mitarbeiter verpflichtet, den Stand bzw. die Einschätzung der Leistungen, die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts (z. B. nach Maßgabe der Zielerreichung) mit ihm zu erörtern. Dabei kann der Beschäftigte ein Mitglied des Betriebsrats nach seiner Wahl hinzuziehen. Ein Urteil des BAG (vom 28.03.1979, Az.: 5 AZR 80/77) bekräftigt dies: So müssen dem Mitarbeiter insbesondere bei schlechten Einschätzungen stichhaltige Gründe (d. h., unter Angabe von Tatsachen) mitgeteilt werden, die eine solche Bewertung rechtfertigen. Das Mitarbeitergespräch soll eben nicht dem Zufall und der Willfährigkeit des Vorgesetzten überlassen bleiben, sondern nach einem bestimmten Konzept gestaltet sein.
wobei es sinnvoll ist, diverse Grundsätze zu solchen Gesprächen schon vorab in einer BV zu regeln.
27.11.2020 um 10:44 Uhr
Natürlich besteht das Recht (wie oben beschrieben.
Der BR hat doch hoffentlich bei der Entstehung des ganzen Systems mitbestimmt und eine BV dazu abgeschlossen ??
27.11.2020 um 15:40 Uhr
bei der Entstehung hat er wahrscheinlich nicht mitbestimmt, da das LOB ja (im öffentlichen Dienst) auf dem TV zurück geht. Erst in der Umsetzung ist der Br in der Uhr
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