Erstellt am 19.01.2010 um 08:08 Uhr von kikki
Meiner Meinung nach ist sowieso nur der WV zuständig. Alles geht nur schriftl. und wenn ein Einzelner kandidieren will dann braucht auch er für seine Liste die Stützunterschriften.
Ansonsten gibt es meistens einen Listensprecher und der sammelt die Unterschriften.
Alles muss protokolliert werden sonst ist hinterher Eure Wahl ungültig. Ist Euer WV nicht geschult?
Gruß kikki
Erstellt am 19.01.2010 um 08:40 Uhr von Rattle
Hallo,
der wahlvorstand ist nur zur durchführung der wahl zuständig, sonst nichts. er prüft nur ob die listen gültig sind (heilbare&unheilbare mängel).
natürlich wäre es von vorteil bei nur einer liste stützunterschriften zu sammeln um die liste von den kollegen absegnen zu lassen :-)
ansonsten braucht eine gewerkschatfliste nur von zwei gewerkschaftssekrätere unterzeichet sein.
die unterschriften sammelt der Listenführer.
ansonsten lies dich hier mal durch, es wurde schon eine menge dazu geschrieben. einfach die suche benutzen.
mfg
Erstellt am 19.01.2010 um 09:46 Uhr von Konni
Hallo, bei uns findet auch immer eine Personenwahl statt und es ist kein Problem, dass jeder Kanditat die benötigten Unterschriften sammelt. Die Listen mit den Einzelkandidaten werden bei uns ausgehängt bzw. rundgegeben.
Gruß Konni
Erstellt am 19.01.2010 um 10:08 Uhr von Immie
Die einzelnen Kandidaten können sich doch beim BR melden.
Alle gehen auf eine Liste-
Für diese werden dann die entsprechenden Stützunterschriften gesammelt.
Beim WV abgegeben. Fertig.