Stützunterschriften auch bei einer Persönlichkeitswahl?
Bei uns melden sich Kandidaten zur BR-Wahl einzeln beim Wahlvorstand, oder beim amtierenden BR an. Also keine Listen werden eingereich, sondern nur einzellne Kollegen und Kolleginnen. Müssen hier auch Stützunterschriften gesammelt werden? Wenn ja, muss jeder einzelne für sich selbst sorgen und 1/20 Unterschriften bringen. Oder reicht es, wenn Stützunterschriften für die "Liste" gesammelt werden. Und wer sammelt die dann??
Community-Antworten (4)
19.01.2010 um 09:08 Uhr
Meiner Meinung nach ist sowieso nur der WV zuständig. Alles geht nur schriftl. und wenn ein Einzelner kandidieren will dann braucht auch er für seine Liste die Stützunterschriften. Ansonsten gibt es meistens einen Listensprecher und der sammelt die Unterschriften. Alles muss protokolliert werden sonst ist hinterher Eure Wahl ungültig. Ist Euer WV nicht geschult? Gruß kikki
19.01.2010 um 09:40 Uhr
Hallo,
der wahlvorstand ist nur zur durchführung der wahl zuständig, sonst nichts. er prüft nur ob die listen gültig sind (heilbare&unheilbare mängel).
natürlich wäre es von vorteil bei nur einer liste stützunterschriften zu sammeln um die liste von den kollegen absegnen zu lassen :-)
ansonsten braucht eine gewerkschatfliste nur von zwei gewerkschaftssekrätere unterzeichet sein.
die unterschriften sammelt der Listenführer.
ansonsten lies dich hier mal durch, es wurde schon eine menge dazu geschrieben. einfach die suche benutzen.
mfg
19.01.2010 um 10:46 Uhr
Hallo, bei uns findet auch immer eine Personenwahl statt und es ist kein Problem, dass jeder Kanditat die benötigten Unterschriften sammelt. Die Listen mit den Einzelkandidaten werden bei uns ausgehängt bzw. rundgegeben. Gruß Konni
19.01.2010 um 11:08 Uhr
Die einzelnen Kandidaten können sich doch beim BR melden. Alle gehen auf eine Liste- Für diese werden dann die entsprechenden Stützunterschriften gesammelt. Beim WV abgegeben. Fertig.
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