Gegendarstellung
Wieviel Zeit habe ich um eine Gegendarstellung zum Protokoll beizufügen?
Community-Antworten (10)
26.11.2020 um 11:19 Uhr
unendlich ...
26.11.2020 um 11:43 Uhr
Wenn Du eine Einwendung gegen die Niederschrift meinst, dann Betriebsverfassungsgesetz, § 34 (Sitzungsniederschrift) Abs. 2 Satz 2: "Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen." Oder was meinst Du mit Gegendarstellung?
26.11.2020 um 12:02 Uhr
Was heißt unverzüglich...?!
26.11.2020 um 12:04 Uhr
Gib mal bitte bei google "unverzüglich Definition" ein.
26.11.2020 um 12:33 Uhr
Laut Schabowski: "sofort"
26.11.2020 um 12:44 Uhr
@zuckertuete:
Der war gut :)
26.11.2020 um 12:51 Uhr
"Was heißt unverzüglich...?!" @RRR Sobald Du Kenntnis davon hast.
26.11.2020 um 13:44 Uhr
= ohne schuldhaftes Verzögern. Je nachdem, ob es sich um einen komplizierten Sachverhalt handelt, darf das auch ein paar Tage dauern. Sonst bedeutet "unverzüglich" schlicht "sofort".
26.11.2020 um 14:11 Uhr
Für mich ist immer noch geklärt um welchen Sachverhalt es geht. Geht es um ein Protokoll einer BR-Sitzung, dann gehe ich davon aus RRR ist BRM und sollte darüber eigentlich geschult sein. Oder geht es um ein Protokoll welches bei einem Meeting oder Mitarbeitergespräch erstellt worden ist. Auf jeden Fall sobald man Kenntnis von der zu korrigierenden Tatsache hat.
26.11.2020 um 14:12 Uhr
Da die Gegendarstellung schriftlich zu erfolgen hat ist eine SOFORTige Beifügung zum Protokoll unmöglich.
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