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Gegendarstellung

R
RRR
Nov 2020 bearbeitet

Wieviel Zeit habe ich um eine Gegendarstellung zum Protokoll beizufügen?

413010

Community-Antworten (10)

C
celestro

26.11.2020 um 11:19 Uhr

unendlich ...

T
takkus

26.11.2020 um 11:43 Uhr

Wenn Du eine Einwendung gegen die Niederschrift meinst, dann Betriebsverfassungsgesetz, § 34 (Sitzungsniederschrift) Abs. 2 Satz 2: "Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen." Oder was meinst Du mit Gegendarstellung?

R
RRR

26.11.2020 um 12:02 Uhr

Was heißt unverzüglich...?!

T
takkus

26.11.2020 um 12:04 Uhr

Gib mal bitte bei google "unverzüglich Definition" ein.

Z
zuckertuete

26.11.2020 um 12:33 Uhr

Laut Schabowski: "sofort"

R
RudiRadeberger

26.11.2020 um 12:44 Uhr

@zuckertuete:

Der war gut :)

E
enigmathika

26.11.2020 um 12:51 Uhr

"Was heißt unverzüglich...?!" @RRR Sobald Du Kenntnis davon hast.

A
AlterMann

26.11.2020 um 13:44 Uhr

= ohne schuldhaftes Verzögern. Je nachdem, ob es sich um einen komplizierten Sachverhalt handelt, darf das auch ein paar Tage dauern. Sonst bedeutet "unverzüglich" schlicht "sofort".

U
UdoWoe

26.11.2020 um 14:11 Uhr

Für mich ist immer noch geklärt um welchen Sachverhalt es geht. Geht es um ein Protokoll einer BR-Sitzung, dann gehe ich davon aus RRR ist BRM und sollte darüber eigentlich geschult sein. Oder geht es um ein Protokoll welches bei einem Meeting oder Mitarbeitergespräch erstellt worden ist. Auf jeden Fall sobald man Kenntnis von der zu korrigierenden Tatsache hat.

C
Catweazle

26.11.2020 um 14:12 Uhr

Da die Gegendarstellung schriftlich zu erfolgen hat ist eine SOFORTige Beifügung zum Protokoll unmöglich.

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