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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübliche Arbeitszeit - wie wird die ermittelt?

S
sielberpfeil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht eine ungewöhnliche Frage, aber weis jemand wie die betriebsübliche Arbeitszeit ermittelt wird? Es geht um die BV zur Überstundenregelung.

Gruß sielberpfeil

7.01207

Community-Antworten (7)

P
pfeilenbogen

18.01.2010 um 22:04 Uhr

bestimmt ich meine schon

S
sielberpfeil

18.01.2010 um 22:44 Uhr

danke, sehr informatiev.

D
DonJohnson

18.01.2010 um 22:47 Uhr

Echt? ach das war humoristisch gemeint...

Also mal ganz ehrlich, was ist denn das für eine Frage? Wie ist die Arbeitszeit momentan bei euch? Kann jeder kommen und gehen wann er will? Wenn ja was für ein Problem hast du dann mit den Überstunden? Wollt ihr die Gleitzeit vernünftig regeln? Auch dann verstehe ich die Frage nciht. Könntest du bitte ein wenig präziser werden?

Wie sind die Arbeitszeiten denn jetzt so? Und was genau wollt ihr regeln?

Fragen über Fragen...

D
DonJohnson

18.01.2010 um 22:56 Uhr

Ich denke, du hast einfach nur die flasche Frage gestellt - aber das ist ein anderes Thema - wegen Überstunden geht es doch wohl um die im AV usw festgelegte Arbeitszeit, oder?

Ja nun, ohne Infos von dir, können wir nciht helfen - schade - da ziehe ich mir wieder den Zorn der WAF hervor wegen zu langen Antworten, und es hilft dir nciht mal - sorry...

S
sielberpfeil

19.01.2010 um 04:57 Uhr

Es gibt Arbeitsverträge mit 2 bis 8Std. 6Tage Woche. Der AG bezieht sich auf die betriebsübliche Arbeitszeit (für ihn sind das 48 Std.) also leisten auchTeilzeitkräfte erst Überstunden nach 48 Wochenstunden, und nicht nach erreichen ihrer Vertragsstunden. Werden für die betriebsübliche Arbeitszeit grundsätzliche 48 std. veranschlagt, oder wird die aus den vertaglichen Std. aller Arbeitnehmer ermittelt?

T
TROISDORFER

19.01.2010 um 06:05 Uhr

Eigendlich brauche ich nicht zu fragen,tue es aber denoch ....

Habt ihr einen Betriebsrat ???

Nein ???

Dann stell die frage besser bei www.Arbeitsrecht.de

MFG Troisdorfer

R
rkoch

19.01.2010 um 11:21 Uhr

Da es um eine BV geht, gehe ich mal davon aus das es einen BR gibt....

Definition "Betriebsübliche Arbeitszeit" z.B. DKK Rn. 88 zu §87 (1) Nr. 3:

Unter der betriebsüblichen Arbeitszeit ist die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit zu verstehen. Dies sind alle Arbeitszeiten, die die AN, ein Teil von ihnen oder auch ein einzelner jeweils individualrechtlich dem AG schulden. Die betriebsübliche Arbeitszeit kann daher für bestimmte Arbeitsplätze oder für einzelne Abteilungen durchaus unterschiedlich sein.

"Die" betriebsübliche Arbeitszeit gibt es also nicht....

Da Du aber auf Teilzeitbeschäftigte abstellst:

Für die Frage der Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 3 ist (wie aus dem Kommentarauszug ersichtlich) im Wesentlichen die INDIVIDUELLE betrieblich übliche Arbeitszeit zu verstehen. Das MBR entfällt nicht schon deshalb weil ein TZ-Beschäftigter eine kürzere Arbeitszeit als ein Vollzeitbeschäftigter hat. "Betriebsüblich" ist in diesem Falle zu lesen als "die im Betrieb für diesen AN übliche AZ)

Für die Frage der Bezahlung der "erhöhten AZ" gilt allerdings: Teilzeitbeschäftigt ist ein AN, dessen Arbeitszeit gegenüber einem VERGLEICHBAREN Vollzeitbeschäftigten verkürzt ist. Er erhält entsprechend ANTEILIGES Einkommen. Daraus läßt sich ableiten: Um das ANTEILIGE Einkommen überhaupt berechnen zu können, muss bekannt sein, auf welche VOLLZEIT sich das Teilzeitverhältnis bezieht. Bis zum Erreichen des regulären Vollzeiteinkommens erhalten Teilzeitkräfte keine Überstundenzuschläge, da sie gegenüber Vollzeitbeschäftigten auch nicht besser gestellt sein dürfen, was sie wären wenn sie bei gleicher Arbeitszeit einen höheren Lohn (durch die Zuschläge) erhalten würden als der Vollzeitbeschäftigte.

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