Erstellt am 18.01.2010 um 21:04 Uhr von pfeilenbogen
Erstellt am 18.01.2010 um 21:44 Uhr von sielberpfeil
Erstellt am 18.01.2010 um 21:47 Uhr von DonJohnson
Echt? ach das war humoristisch gemeint...
Also mal ganz ehrlich, was ist denn das für eine Frage? Wie ist die Arbeitszeit momentan bei euch? Kann jeder kommen und gehen wann er will? Wenn ja was für ein Problem hast du dann mit den Überstunden? Wollt ihr die Gleitzeit vernünftig regeln? Auch dann verstehe ich die Frage nciht.
Könntest du bitte ein wenig präziser werden?
Wie sind die Arbeitszeiten denn jetzt so? Und was genau wollt ihr regeln?
Fragen über Fragen...
Erstellt am 18.01.2010 um 21:56 Uhr von DonJohnson
Ich denke, du hast einfach nur die flasche Frage gestellt - aber das ist ein anderes Thema - wegen Überstunden geht es doch wohl um die im AV usw festgelegte Arbeitszeit, oder?
Ja nun, ohne Infos von dir, können wir nciht helfen - schade - da ziehe ich mir wieder den Zorn der WAF hervor wegen zu langen Antworten, und es hilft dir nciht mal - sorry...
Erstellt am 19.01.2010 um 03:57 Uhr von sielberpfeil
Es gibt Arbeitsverträge mit 2 bis 8Std. 6Tage Woche. Der AG bezieht sich auf die betriebsübliche Arbeitszeit (für ihn sind das 48 Std.) also leisten auchTeilzeitkräfte erst Überstunden nach 48 Wochenstunden, und nicht nach erreichen ihrer Vertragsstunden.
Werden für die betriebsübliche Arbeitszeit grundsätzliche 48 std. veranschlagt, oder wird die aus den vertaglichen Std. aller Arbeitnehmer ermittelt?
Erstellt am 19.01.2010 um 05:05 Uhr von Troisdorfer
Eigendlich brauche ich nicht zu fragen,tue es aber denoch ....
Habt ihr einen Betriebsrat ???
Nein ???
Dann stell die frage besser bei www.Arbeitsrecht.de
MFG Troisdorfer
Erstellt am 19.01.2010 um 10:21 Uhr von rkoch
Da es um eine BV geht, gehe ich mal davon aus das es einen BR gibt....
Definition "Betriebsübliche Arbeitszeit" z.B. DKK Rn. 88 zu §87 (1) Nr. 3:
Unter der betriebsüblichen Arbeitszeit ist die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit zu verstehen. Dies sind alle Arbeitszeiten, die die AN, ein Teil von ihnen oder auch ein einzelner jeweils individualrechtlich dem AG schulden. Die betriebsübliche Arbeitszeit kann daher für bestimmte Arbeitsplätze oder für einzelne Abteilungen durchaus unterschiedlich sein.
"Die" betriebsübliche Arbeitszeit gibt es also nicht....
Da Du aber auf Teilzeitbeschäftigte abstellst:
Für die Frage der Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 3 ist (wie aus dem Kommentarauszug ersichtlich) im Wesentlichen die INDIVIDUELLE betrieblich übliche Arbeitszeit zu verstehen. Das MBR entfällt nicht schon deshalb weil ein TZ-Beschäftigter eine kürzere Arbeitszeit als ein Vollzeitbeschäftigter hat. "Betriebsüblich" ist in diesem Falle zu lesen als "die im Betrieb für diesen AN übliche AZ)
Für die Frage der Bezahlung der "erhöhten AZ" gilt allerdings:
Teilzeitbeschäftigt ist ein AN, dessen Arbeitszeit gegenüber einem VERGLEICHBAREN Vollzeitbeschäftigten verkürzt ist. Er erhält entsprechend ANTEILIGES Einkommen.
Daraus läßt sich ableiten: Um das ANTEILIGE Einkommen überhaupt berechnen zu können, muss bekannt sein, auf welche VOLLZEIT sich das Teilzeitverhältnis bezieht. Bis zum Erreichen des regulären Vollzeiteinkommens erhalten Teilzeitkräfte keine Überstundenzuschläge, da sie gegenüber Vollzeitbeschäftigten auch nicht besser gestellt sein dürfen, was sie wären wenn sie bei gleicher Arbeitszeit einen höheren Lohn (durch die Zuschläge) erhalten würden als der Vollzeitbeschäftigte.