Wie würdet ihr die "betriebsübliche Arbeitszeit" im Außendienst im Bezug auf das BAG-Urteil vom 15.05.2013 sehen?
Der Außendienst hat im Arbeitsvertrag stehen, dass sie 35 Kundenbesuche pro Woche machen müssen. Aber keine Regelung zum Thema Arbeitszeit. Eine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit gibt es auch nicht.
Die Außendienstler haben keine Tarifbindung (weder Mitgliedschaft in Gewerkschaft/ Bezugnahme Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung). Der Innendienst hat eine Arbeitszeit gemäß IG BCE - Bereich Chemie.