Hallo ,

ich würde mich freuen , wenn mir jmd Auskunft geben kann ob die originäre Zuständigkeit für betriebsübliche Öffnungszeiten beim BR oder GBR liegt.
Hintergrund: Wir sind ein call center ähnliches Dienstleistungsunternehmen mit regionalen BR`s.
In einem Betriebsteil kam die Anfrage bis 22 Uhr zu öffnen. Der eine regionale BR hat dies an den GBR delegiert und die haben eine Rahmen BV verhandelt die " im Bedarfsfall "auch für alle Betriebsteile in allen Regionen gelten soll.
Super wäre eine Quellenangabe.
Vorab vielen Dank für eure Zeit und Mühen