Erstellt am 25.11.2020 um 15:38 Uhr von Kratzbürste
Wenn ihr anstatt 4 Tage 5 Tage arbeitet, muss auch der Urlaub neu berechnet werden.
Wenn nur kurze Zeit die Tage erhöht werden, würde man das einfacher über den Mehrarbeit-Zeitausgleich Regeln.
Aber da ja eine Umstellung von 4 auf 5 Tage ohne Zustimmung des BR nicht geht, habt Ihr ja genug in der Hand.
Erstellt am 26.11.2020 um 08:40 Uhr von UdoWoe
Wieso wollt ihr den Urlaub erhöhen? Die Mehrarbeitsstunden können doch später wieder abgefeiert werden? Ich würde als BR eine Vereinbarung treffen, dass die MA die mehr geleisteten Stunden zzgl. Zulagen abfeiern müssen. Dann hätten die MA sogar acht Tage mehr frei (für den beschriebenen Fall).
Wie sieht das aus, wenn in dieser Zeit jemand Urlaub nehmen möchte/muss? Muss er dann auch einen Tag mehr Urlaub nehmen?
Ist die verbesserte Auftragslage nur ein kurzer Effekt oder gibt es grundsätzlich mehr Arbeit? Ist das ganze für den MA freiwillig oder muss er die Mehrarbeit arbeiten?