Urlaubsberechnung 4 Tage Woche bei Mehrarbeit
Hallo zusammen,
ich stehe vor einer kniffligen Berechnung.
eine Abteilung im Unternehmen arbeitet regelmäßig 4 Tage die Woche bei 24 Tagen Urlaub / Jahr. Auf Grund der hohen Auftragslage soll die Abteilung 2 Monate 5 Tage die Woche arbeiten.
Muss für diese Zeit der Urlaub gesondert berechnet werden ( das wäre mMn einer mehr).
Oder wird durch die zeitliche Befristung ausgehebelt?
danke für eure Ideen
Community-Antworten (2)
25.11.2020 um 16:38 Uhr
Wenn ihr anstatt 4 Tage 5 Tage arbeitet, muss auch der Urlaub neu berechnet werden. Wenn nur kurze Zeit die Tage erhöht werden, würde man das einfacher über den Mehrarbeit-Zeitausgleich Regeln.
Aber da ja eine Umstellung von 4 auf 5 Tage ohne Zustimmung des BR nicht geht, habt Ihr ja genug in der Hand.
26.11.2020 um 09:40 Uhr
Wieso wollt ihr den Urlaub erhöhen? Die Mehrarbeitsstunden können doch später wieder abgefeiert werden? Ich würde als BR eine Vereinbarung treffen, dass die MA die mehr geleisteten Stunden zzgl. Zulagen abfeiern müssen. Dann hätten die MA sogar acht Tage mehr frei (für den beschriebenen Fall). Wie sieht das aus, wenn in dieser Zeit jemand Urlaub nehmen möchte/muss? Muss er dann auch einen Tag mehr Urlaub nehmen? Ist die verbesserte Auftragslage nur ein kurzer Effekt oder gibt es grundsätzlich mehr Arbeit? Ist das ganze für den MA freiwillig oder muss er die Mehrarbeit arbeiten?
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