BR-Wahl, Wählerliste - Mitarbeiter neuer Betriebsstätten
Wir haben zum Jahresanfang einen neuen Außenbetrieb dazugekauft. Inwieweit die Mitarbeiter im Unternehmen bleiben, steht noch nicht fest. Muss ich sie trotzdem mit in die Wählerliste aufnehmen oder kann das je nach Bedarf auch innerhalb der 14-tägigen Korrekturfrist erfolgen? Ich bräuchte schnell eine Antwort, weil morgen schon unsere Wahlausschreibung erfolgen muss.
Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
19.01.2010 um 08:06 Uhr
soviel ich weiß, hast Du den Deppen-Schutz. Das heißt: Du kannst alle in die Wahlliste aufnehmen. Außer Deinen Nachbarn und Deinen lieblings Tankwart. Alles andere entscheidet das AG - falls da Einwende kommen. Auf jeden Fall bist Du auf der sicheren Seite.
19.01.2010 um 08:27 Uhr
@BRpiti ??
@George Du solltest erst einmal klären, ob die neuen AN zum UN dazugehören, eine Tochter oder ein Betriebsteil sind.
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