Es sollen nun Versetzungen durchgeführt werden. Allerdings innerhalb einer Betriebsstätte. Die Maßnahme (neuer Vorgesetzter) betrifft aber Kolleginen und Kollegen in beiden Betriebsstätten.
Meine Frage: Muss der GesBR, der örtliche BR, wo der Kollege arbeitet oder beide BR der Versetzung zustimmen?