Unser Betrieb hat zwei Betriebsstätten. aber eine gemeinsame Organisation (also auch ein gemeinsames Organigramm). Da die beiden Betriebsstätten räumlich weit (>500km) getrennt liegen, gibt es zwei örtliche Betriebsräte (BR) und einen GesBR.

Es sollen nun Versetzungen durchgeführt werden. Allerdings innerhalb einer Betriebsstätte. Die Maßnahme (neuer Vorgesetzter) betrifft aber Kolleginen und Kollegen in beiden Betriebsstätten.

Meine Frage: Muss der GesBR, der örtliche BR, wo der Kollege arbeitet oder beide BR der Versetzung zustimmen?