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falsche Eingruppierung

P
panhead
Feb 2019 bearbeitet

In unserem Unternehmen besteht noch kein Tarifvertrag, aber Verhandlungen laufen bereits. Entlohnt wird nach einer internen Entgelttabelle. Jetzt hat unser einziger IT Mitarbeiter gekündigt. In der Entgelttabelle ist der IT-Admin/Systemtechniker in der Lohngruppe 10 geführt und dementsprechend wurde dieser auch entlohnt. Nun wurde eine Dame als Fachinformatiker eingestellt. Der Einstellung haben wir zugestimmt, aber nicht der Eingruppierung. Sie soll die Lohngruppe 6 bekommen und somit ca. 1000,- Euro brutto weniger wie ihr Vorgänger. Sie erledigt aber die gleichen Aufgaben wie der Vorgänger. In der Lohngruppe 6 wird aber kein Fachinformatiker oder IT Mitarbeiter geführt, nur in der LG 10. Seitens der Geschäftsführung wolle man die Entgelttabelle dann eben mal anpassen. Was können wir bei diesem Fall unternehmen, damit sie richtig eingruppiert wird? Ansonsten braucht man keine Entgelttabelle, wenn alle nach Nase eingruppiert werden. Danke

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Community-Antworten (4)

C
celestro

18.02.2019 um 12:04 Uhr

Ich würde sagen ... alles richtig gemacht.

P
panhead

18.02.2019 um 12:21 Uhr

Okay, aber sie hat schon angefangen zu arbeiten und wir hören von der GF nichts mehr.

K
kratzbürste

18.02.2019 um 15:23 Uhr

Als Nadelstich: Ein Verfahren nach § 101 BetrVG einleiten. Ansonsten ist es jetzt ein individualrechtliches Problem.

Ihr könnt noch (anonymisiert) Öffentlichkeitsarbeit leisten. Thema:§ 80 Abs 2a BetrVG.

T
takkus

18.02.2019 um 17:23 Uhr

Fragt die Kollegin wie sie eingruppiert ist. Ist sie nicht gem. eurem Beschluss eingruppiert, fordert den ArbGeb mit Fristsetzung auf, dies zu tun. Macht er es nicht, fordert ihn auf, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten. Fristsetzung nicht vergessen! Lässt er die Frist verstreichen oder sagt nein, dann leitet ein Beschlussverfahren zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens durch den ArbGeb ein. Zwingt ihn also in ein Zustimmungsersetzungsverfahren.

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