falsche Eingruppierung
In unserem Unternehmen besteht noch kein Tarifvertrag, aber Verhandlungen laufen bereits. Entlohnt wird nach einer internen Entgelttabelle. Jetzt hat unser einziger IT Mitarbeiter gekündigt. In der Entgelttabelle ist der IT-Admin/Systemtechniker in der Lohngruppe 10 geführt und dementsprechend wurde dieser auch entlohnt. Nun wurde eine Dame als Fachinformatiker eingestellt. Der Einstellung haben wir zugestimmt, aber nicht der Eingruppierung. Sie soll die Lohngruppe 6 bekommen und somit ca. 1000,- Euro brutto weniger wie ihr Vorgänger. Sie erledigt aber die gleichen Aufgaben wie der Vorgänger. In der Lohngruppe 6 wird aber kein Fachinformatiker oder IT Mitarbeiter geführt, nur in der LG 10. Seitens der Geschäftsführung wolle man die Entgelttabelle dann eben mal anpassen. Was können wir bei diesem Fall unternehmen, damit sie richtig eingruppiert wird? Ansonsten braucht man keine Entgelttabelle, wenn alle nach Nase eingruppiert werden. Danke
Community-Antworten (4)
18.02.2019 um 12:04 Uhr
Ich würde sagen ... alles richtig gemacht.
18.02.2019 um 12:21 Uhr
Okay, aber sie hat schon angefangen zu arbeiten und wir hören von der GF nichts mehr.
18.02.2019 um 15:23 Uhr
Als Nadelstich: Ein Verfahren nach § 101 BetrVG einleiten. Ansonsten ist es jetzt ein individualrechtliches Problem.
Ihr könnt noch (anonymisiert) Öffentlichkeitsarbeit leisten. Thema:§ 80 Abs 2a BetrVG.
18.02.2019 um 17:23 Uhr
Fragt die Kollegin wie sie eingruppiert ist. Ist sie nicht gem. eurem Beschluss eingruppiert, fordert den ArbGeb mit Fristsetzung auf, dies zu tun. Macht er es nicht, fordert ihn auf, ein Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten. Fristsetzung nicht vergessen! Lässt er die Frist verstreichen oder sagt nein, dann leitet ein Beschlussverfahren zur Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens durch den ArbGeb ein. Zwingt ihn also in ein Zustimmungsersetzungsverfahren.
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