Stützunterschriften auch bei Mehrheitswahl notwendig?
Sind die Stützunterschriften (ein Zwanzigstel der Wahlberechtigten) auch notwendig bei nur einer Liste also bei der Persönlichkeitswahl?
Community-Antworten (6)
17.01.2010 um 16:38 Uhr
Jäger, ausgenommen Gewerkschaftslisten benötigt jeder Wahlvorschlag, egal ob eine Liste oder mehrere, die 5% Stützunterschriften, so es denn das normale Wahlverfahren ist. In jedem Fall aber reichen 50.
17.01.2010 um 16:44 Uhr
das weiß ich nicht kommt halt darauf an, wie schwer die Liste ist, wieviele sie stützen müssen, damit sie nicht umfällt
17.01.2010 um 18:08 Uhr
Jäger
Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen stets im vereinfachten Wahlverfahren .
Wahl des Betriebsrates im vereinfachten Wahlverfahren
Nach Inkrafttreten des Gesetzes muss der Betriebsrat in Betrieben mit fünf bis 50 wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen stets im vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden.
In Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten ist die Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber möglich und dann anzuwenden; ohne eine solche Vereinbarung muss in Betrieben mit 51 bis 100 ArbeitnehmerInnen die Wahl im normalen Wahlverfahren durchgeführt werden.
Im sogenannten einstufigen Verfahren wird der Wahlvorstand von einem bereits bestehenden Betriebsrat, ersatzweise Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bestellt, so dass es einer (ersten) Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes nicht bedarf, sondern der Betriebsrat lediglich in einer Wahlversammlung gewählt wird.
Vereinfachtes Wahlverfahren = Persönlichkeitswahl = keine Stützunterschriften
sonst
Listenwahl = Stützunterschriften auch wenn es nur eine Liste gibt.
Hintergrund: Listen- oder Persönlichkeitswahl http://www.jungewelt.de/2009/11-11/025.php
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html#cstart5
18.01.2010 um 11:44 Uhr
Also ,Ich bin der Meinung ,das beim vereinfachten einstufigen Wahlverfahren Stützunterschriften erforderlich sind. www.igmetall-nordhausen.de/content/.../Wahlvorstandsschulung_VWV.pps
18.01.2010 um 11:58 Uhr
Interessant ist dazu. § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (3) Ist der Wahlvorstand in Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern nach § 17a Nr. 1 in Verbindung mit § 16 vom Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat oder nach § 17a Nr. 4 vom Arbeitsgericht bestellt, wird der Betriebsrat abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 auf nur einer Wahlversammlung in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Wahlvorschläge können bis eine Woche vor der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats gemacht werden; § 14 Abs. 4 gilt unverändert.
§ 14 Abs. 4 (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
18.01.2010 um 14:56 Uhr
@all Ich würde einfach auf der Wahlversammlung protokolieren, wer beim Aufruf des Kollegen XY seine Hand hebt und die Wahl unterstützt. fertig!
Verwandte Themen
Verwirrung bei Stützunterschriften Mehrheitswahl
ÄlterSo, nun habe ich zu lange im Forum gelesen und bin entgültig verwirrt :-) Wie vorhin schon geschrieben, bin ich "nur"BR Vorsitzender, aber auf Grund des Vorfalls mit der Liste wollt ich mich nun doch
Betriebsratswahl / Listenwahl wichtige Info sollte aber durch einen Fachberater bestätigt werden
ÄlterSehr geehrte Kollegeninnen, hier eine wichtige Info, sollte aber durch einen Fachberater(Jurist) bestätigt werden. Bei uns im Betrieb gab es eine Listenwahl(Mehrheitswahl).Als es um die Freis
Listenwahl/Mehrheitswahl - wie ist die Reihenfolge der Bewerber wenn statt einer Liste zwei eingereicht werden?
ÄlterHallo, eine Frage. Wir hatten bisher eine Listenwahl. Nun sind Bestrebungen im Gange eine Mehrheitswahl zu machen. Was passiert, wenn es nun nur eine Vorschlagsliste (Mehrheitswahl) gibt und kurz vor
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Einwand gegen Wahl
ÄlterHallo, ich hätte zu unserer Betriebsratswahl einige Fragen, da laut einer Mitarbeiterbeschwerde diese nicht korrekt durchgeführt wurde. Vielleicht könnt Ihr mir ja mit den Fragen helfen? 1.)