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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Listenwahl/Mehrheitswahl - wie ist die Reihenfolge der Bewerber wenn statt einer Liste zwei eingereicht werden?

W
Waupe1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Frage. Wir hatten bisher eine Listenwahl. Nun sind Bestrebungen im Gange eine Mehrheitswahl zu machen. Was passiert, wenn es nun nur eine Vorschlagsliste (Mehrheitswahl) gibt und kurz vor Abgabeschluss reicht jemed eine Liste ein. Wird dann aus der ersten Vorschlagsliste (Mehrheitswahl) auch eine Liste und wie ist die Reihenfolge zu werten.

Danke an Euch Waupe1

2.90205

Community-Antworten (5)

K
Kölner

08.03.2006 um 15:07 Uhr

Egal wie die Reihenfolge ist...dann ist eine Listenwahl angesagt!

W
Waupe1

08.03.2006 um 15:11 Uhr

Zählt dann die Reihenfolge der Kandidaten so wie auf der ersten Vorschlagsliste???

K
Kölner

08.03.2006 um 15:17 Uhr

Jawohl...wenn sie denn eindeutig erkennbar.

W
Waupe1

08.03.2006 um 15:27 Uhr

Was heißt das, "wenn sie denn eindeutig erkennbar sind", laut Wahlausschreiben ist die Form ja vorgegeben

A
Abakus

08.03.2006 um 16:38 Uhr

Die erste Liste ist von vornherein auch eine Liste. Sie muß, wie alle anderen Listen, mit erkennbarer Reihenfolge der Kandidaten und mit Stützunterschriften eingereicht werden. Erfolgt dann doch Listenwahl, steht die Reihenfolge auf der ersten Liste unveränderlich fest.

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