Frauenquote durch Nachrücker
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage bzgl. Nachrücker und Beachtung der Frauenquote. Wir hatten zur Wahl drei Listen und sind ein 15er Gremium, somit sind bei uns 5 Sitze mit Frauen besetzt. Liste 1 hat 8 Sitze und stellt ordentlich eine Frau Liste 2 hat 6 Sitze stellt ordentlich drei Frauen Liste 3 hat 1 Sitz und stellt ordentlich eine Frau
Nun ist es so, dass krankheitsbedingt langfristig eine Frau von Liste 2 fehlt. Somit wird bei uns ein Mann übersprungen und das zweite Ersatzmitglied wird geladen, da diese eine Frau ist. Soweit so gut, wenn nur ein ordentliches Mitglied ausfällt.
Jedoch zerbrechen wir uns regelmäßig den Kopf darüber, wenn ein weiteres Mitglied von Liste 1 fehlt. Hier ist das erste Ersatzmitglied eine Frau.
Somit handeln unsere Vorsitzenden dann immer so, dass die Frau von Liste 2, welche sonst immer kommt, nicht eingeladen wird, sondern das erste Ersatzmitglied von Liste 2, welcher ja ein Mann ist. Und eben die Kollegin von Liste 1. Die Frauenquote wird ja dann erfüllt, jedoch nach meinem persönlichen Empfinden, finde ich das seltsam. Da dann Liste 1 zwei Frauen stellt, Liste 2 auch zwei und Liste 3 eine Dame.
Ist das dann tatsächlich so gesetzeskonform? Ich hab schon einiges durchforstet, jedoch nur Beispiele gefunden, die nicht eindeutig waren. Noch gab es keine Möglichkeit unsere Kollegin von Liste 2 zu fragen, dass sie solang von ihrem Posten zurücktritt, solang sie im Krankenstand ist, da sich der Genesungsprozess etwa ein Jahr hinziehen wird. Damit wäre ja die Kollegin von Liste 2 dauerhaft gesetzt, oder etwa doch nicht?
Vielen Dank für euer Feedback :)
Community-Antworten (6)
02.10.2020 um 12:53 Uhr
"Noch gab es keine Möglichkeit unsere Kollegin von Liste 2 zu fragen, dass sie solang von ihrem Posten zurücktritt, solang sie im Krankenstand ist, da sich der Genesungsprozess etwa ein Jahr hinziehen wird. Damit wäre ja die Kollegin von Liste 2 dauerhaft gesetzt, oder etwa doch nicht?"
Würde Sie von Ihren Posten zurücktreten, wäre das endgültig, ein "ich trete solange zurück bis ich wieder gesund bin" gibt es nicht. Sie ist krank, also in der Zeit der Krankheit rechtlich verhindert.
"Wir hatten zur Wahl drei Listen und sind ein 15er Gremium, somit sind bei uns 5 Sitze mit Frauen besetzt."
Das soll bedeuten, das den Frauen auch 5 Sitze mindestens zustehen?
"Ist das dann tatsächlich so gesetzeskonform?"
Klingt jedenfalls danach. Grundsätzlich muss die Frauenquote erfüllt werden. Es muss aber nicht danach geschaut werden, dass jetzt IMMER 3 Frauen aus Liste 2 kommen müssen. Die Reihenfolge auf den Listen ist allerdings sehr wichtig. Wenn von Liste 1 und Liste 2 jeweils eine Person fehlt, dann rücken erst einmal die ersten Ersatzmitglieder nach. Ist dann die Frauenquote erfüllt, ist alles gut.
02.10.2020 um 13:20 Uhr
- Wurde der Betriebsrat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt, rückt grundsätzlich das Ersatzmitglied nach, das auf derselben Liste wie das ausscheidende bzw. verhinderte Mitglied hinter den gewählten Mitgliedern nächstplatziert ist (§ 25 Abs. 2 BetrVG).
- Gehört das zu vertretende oder ausscheidende Betriebsratsmitglied dem Geschlecht in der Minderheit an und besetzt dieses Geschlecht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsitze im Betriebsrat, so ist das Ersatzmitglied zu berücksichtigen, das diesem Geschlecht angehört und unter den Ersatzmitgliedern auf derselben Liste wie das verhinderte Mitglied nächstplatziert ist
- Enthält die Liste, der das verhinderte oder ausscheidende Betriebsratsmitglied angehört, kein Ersatzmitglied des Geschlechts in der Minderheit, kommt das Ersatzmitglied mit der höchsten nicht berücksichtigten Höchstzahl aus einer anderen Listen in Betracht.
02.10.2020 um 13:42 Uhr
@Kjarrigan
Ist das also jetzt richtig, was die da machen? Immerhin fehlen 2 ...
02.10.2020 um 14:14 Uhr
Oberste Prämisse ist es das an der Sitzung das Minderheitengeschlecht vertreten ist Wenn bei 15 BRM das Minderheitengeschlecht 5 Sitze hat und von den 5 jemand verhindert ist - müssen die Schritte (mein Post oben - solange wiederholt werden bis es 5 sind. Da kommt es ja darauf an, wie viele EBRM auf jeder Liste stehen.
02.10.2020 um 14:23 Uhr
ah ok - nach jetzt mehrmaligen lesen, hab ich das Problem erkannt
Der BRV handelt korrekt.
Die Minderheitenquote wird nicht pro Liste gesehen, sondern für das Gesamtgremium.
Wenn 2 BRM fehlen und jemand von Liste 1 und 2 nachrückt und durch das EBRM von Liste 1 die Minderheitenquote von 5 erreicht ist - kann der männliche Nachrücker (der ja eine höhere Höchstpunktzahlt) als das nach ihm auf der Liste stehende EBRM hat -nachrücken.
02.10.2020 um 15:29 Uhr
Danke für die Rückmeldung. Dann passt das ja so :)
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Nachrücken der komplizierten Art
Hallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Frauenquote - Wer rückt nach?
Hallo, in einem 11er BR haben wir eine Mindergeschlechtsqoute (Frauen) von 4 Plätzen. Durch Verhinderung fallen 2 Frauen von verschiedenen Listen gleichzeitig zur Sitzung aus. Dadurch wird die Mind
Forderung nach Frauenquote für Betrieb durch Betriebsrat zulässig?
Hallo, darf ein Betriebsrat für den Betrieb eine Frauenquote fordern? Entgegen steht meiner Meinung nach: a) Keine Rechtsgrundlage gemäß Betriebsverfassungsgesetz ("tatsächliche Gleichstellung" gemä
Frauenquote - stimmt es , dass keine Frau mehr in den BR kommen kann, wenn die Frauenquote erfüllt ist?
Hallo, unser Wahlvorstand sagt, wenn die Frauenquote erfüllt ist (2 Frauen bei 9 BR-Mitgliedern) würde keine weitere Frau mehr in den BR kommen, auch wenn sie über entsprechende Stimmen und den nächst