Muss bei einer Personenwahl das Minderheitengesetz (Frauenquote) eingehalten werden? Beispiel: ein Siebenköpfiger BR steht zur Wahl. Eine Frau bekommt so viel Stimmen das sie auf jedem Fall gewählt ist. Die zweite Frau bekommt nicht so viele Stimmen und wäre unter der Berücksichtgung der Wählerstimmen nicht in den BR gewählt. Ein männlicher Kollege der ca. 20 Stimmen mehr bekommt müsste wegen der Frauenquote passen, obwohl die Wähler den Mann und nicht die Frau haben wollen. Das beweist, dass die wähler dem Mann mehr vertrauen als der Frau. Die Wähler aber um ihre Stimme Bevormundet wurden. Ist das Recht?

Was ist eine Minderheit? Bei einer Belegschaft von ca. 150 MA davon 60 weiblich der Rest männlich?