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Frauenquote bei den BR- Wahlen

G
Gerrimaus
Nov 2016 bearbeitet

Muss bei einer Personenwahl das Minderheitengesetz (Frauenquote) eingehalten werden? Beispiel: ein Siebenköpfiger BR steht zur Wahl. Eine Frau bekommt so viel Stimmen das sie auf jedem Fall gewählt ist. Die zweite Frau bekommt nicht so viele Stimmen und wäre unter der Berücksichtgung der Wählerstimmen nicht in den BR gewählt. Ein männlicher Kollege der ca. 20 Stimmen mehr bekommt müsste wegen der Frauenquote passen, obwohl die Wähler den Mann und nicht die Frau haben wollen. Das beweist, dass die wähler dem Mann mehr vertrauen als der Frau. Die Wähler aber um ihre Stimme Bevormundet wurden. Ist das Recht?

Was ist eine Minderheit? Bei einer Belegschaft von ca. 150 MA davon 60 weiblich der Rest männlich?

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Community-Antworten (1)

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Tanzbär

20.04.2010 um 20:26 Uhr

Wenn bei dem 7er BR zwei Frauen drin sein müssen, dann ist das so. Eine wird reingewählt, die andere nicht, aber sie füllt die Minderheitensitze. Es hätte ja auch sein können, dass die zwei Frauen z. B. nur ihre eigenen Stimmen haben und sonst nur Männer zur Wahl standen, dann sind die Frauen mit drin. Übrigens auch umgekehrt, wenn die Männer das Minderheitengeschlecht sind.

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