Ausscheiden einer Quotenfrau - wer rückt nach?
Hallo,
ich hoffe der begriff Quotenfrau ist nicht negativ belegt mir ist nichts bessere eingefallen.
Aber nun zu meiner Frage:
- Grundlage
Bei uns wurde eine Listenwahl mit 3 Listen durchgeführt. Auf der 1 und 2 Liste wurden Frauen ans ende der Listen Platziert. Auf der dritten Liste waren nur 3 Männer.
Die 3. Liste bekam ca. 9% der Stimmen und hätte über die Teilerzahl(32) einen Sitz im BR. Da die anderen Listen aber ihre Frauen ans Ende der Liste gestellt hatten, wurde über die Frauenquote eine Frau mit dem Teiler(26.6) in den BR aufgenommen.
Die Frauenquote ist eindeutig geregelt. Geschlechterquote bei BR-Wahlen ist verfassungskonform ( Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2005 - 7 ABR 40/04)
- Der Austritt
Nun hat nach 3 Jahren hat die Dame das unternehmen verlassen.
Es gibt keine weiter Frauen als Ersatzmitglieder.
- Meine Problem
Auf der Liste der ausgeschiedenen Frau gibt es nun ein Mann Teilerzahl(19) der in den BR möchte. Begründung: BetrVG-Kommentar von Richardi, 11. Auflage 2008 Reihenfolge bei Verhältniswahl Erfolgte die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so tritt an die Stelle des ausgeschiedenen oder zeitweilig verhinderten Mitglieds das dem gleichen Geschlecht angehörende Ersatzmitglied, das auf der Liste als nächster Vertreter vorgeschlagen ist, wenn dies zur Wahrung der Mindestquote des § 15 Abs. 2 erforderlich ist. Ansonsten folgt der nächste Vertreter auf der Liste ohne Hinblick auf das Geschlecht.
Dem möchte ich widersprechen denn die ausgeschiedene Frau hatte ihren Sitz ja nur über die Frauenquote bekommen und diese ist doch nun hinfällig. Müsste dann nicht der Sitz an die Ursprüngliche Liste (3) zurückgehen um das der Wahl entsprechende Verhältnis zwischen Liste 1, 2 und 3 herzustellen.
- Meine Frage
Kenn jemand hierzu Kommentare oder Urteile?
Community-Antworten (2)
12.02.2009 um 16:52 Uhr
So leid es mir auch für die Mitglieder des Minderheitengeschlechts tut ... in dem Fall die Frauen .... es gibt tatsächlich ein Urteil des LAG Nürnberg aus 2004, nach dem bei "Ausscheiden eines BR-Mitglieds des Geschlechts in der Minderheit" ein Ersatzmitglied von der Liste nachrücken kann/soll, die zuvor durch die Berücksichtigung der Minderheit benachteiligt wurde. Siehe hier: http://www.advoris.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=145327&PHPSESSID=4e4b9ac3a8051748cff18d9c440a0158
12.02.2009 um 18:16 Uhr
@DHM67 Was ist denn das Problem? Es gibt keine Frauen mehr und der d'Hondt schlägt wieder - wie im ursprünglichen Wahlergebnis nach - zu. Demnach bekommt Deine Liste 3 den Platz. Es hat ja damals nur einen Listensprung gegeben, der wegen der Regelungen zum Minderheitsgeschlecht notwendig wurde.
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