Hallo,

ich hoffe der begriff Quotenfrau ist nicht negativ belegt mir ist nichts bessere eingefallen.

Aber nun zu meiner Frage:

1. Grundlage

Bei uns wurde eine Listenwahl mit 3 Listen durchgeführt.
Auf der 1 und 2 Liste wurden Frauen ans ende der Listen Platziert. Auf der dritten Liste waren nur 3 Männer.

Die 3. Liste bekam ca. 9% der Stimmen und hätte über die Teilerzahl(32) einen Sitz im BR.
Da die anderen Listen aber ihre Frauen ans Ende der Liste gestellt hatten, wurde über die Frauenquote eine Frau mit dem Teiler(26.6) in den BR aufgenommen.

Die Frauenquote ist eindeutig geregelt.
Geschlechterquote bei BR-Wahlen ist verfassungskonform
( Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2005 - 7 ABR 40/04)

2. Der Austritt

Nun hat nach 3 Jahren hat die Dame das unternehmen verlassen.

Es gibt keine weiter Frauen als Ersatzmitglieder.

3. Meine Problem


Auf der Liste der ausgeschiedenen Frau gibt es nun ein Mann Teilerzahl(19) der in den BR möchte. Begründung:
BetrVG-Kommentar von Richardi, 11. Auflage 2008
Reihenfolge bei Verhältniswahl
Erfolgte die Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so tritt an die Stelle des ausgeschiedenen oder zeitweilig verhinderten Mitglieds das dem gleichen Geschlecht angehörende Ersatzmitglied, das auf der Liste als nächster Vertreter vorgeschlagen ist, wenn dies zur Wahrung der Mindestquote des § 15 Abs. 2 erforderlich ist. Ansonsten folgt der nächste Vertreter auf der Liste ohne Hinblick auf das Geschlecht.


Dem möchte ich widersprechen denn die ausgeschiedene Frau hatte ihren Sitz ja nur über die Frauenquote bekommen und diese ist doch nun hinfällig. Müsste dann nicht der Sitz an die Ursprüngliche Liste (3) zurückgehen um das der Wahl entsprechende Verhältnis zwischen Liste 1, 2 und 3 herzustellen.

4. Meine Frage

Kenn jemand hierzu Kommentare oder Urteile?