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Aufstellen im BR - Kollegin erst seit 2 Monaten in unserer Filiale, aber das 10. Jahr im Unternehmen?

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Dorothea
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin möchte sich im BR aufstellen lassen. Sie ist aber erst seit 2 Monaten in unserer Filiale, aber das 10. Jahr im Unternehmen. Ist das möglich ? Doro

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Community-Antworten (11)

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DonJohnson

16.01.2010 um 11:34 Uhr

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Filiale keinen eigenen BR wählt, sondern das Ganze "Unternehmen" einen? Wenn dem so ist, ja...

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dorothea

16.01.2010 um 11:42 Uhr

Nein, jede Filiale wählt ihren eigenen BR....Doro

N
nicoline

16.01.2010 um 11:49 Uhr

DJ ist es nicht anders herum genau so? Filiale wählt einen eigenen BR, MA ist erst 2 Monate da, aber schon 10 Jahre im Unternehmen?

D
DonJohnson

16.01.2010 um 11:50 Uhr

nicoline Was ist, wenn es eigenständige Betriebe in einem Unternehmen sind...???

N
nicoline

16.01.2010 um 11:53 Uhr

Doro Auszug aus der Kommentierung zum BetrVG DKK § 8 Rn 7

Eine wesentliche Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit. Auf sie werden Zeiten angerechnet, die unmittelbar vorher in einem anderen Betrieb des UN oder Konzerns zurückgelegt worden sind, sofern es sich bei Letzterem um einen sog. Unterordnungskonzern i. S. d. § 18 Abs. 1 AktG handelt. Die Mindestdauer will gewährleisten, dass nur solche AN in den BR gewählt werden, die einen gewissen Überblick über die betrieblichen Verhältnisse erworben haben (GK-Kreutz, Rn. 23). Der Gesetzgeber hat dies allerdings dadurch relativiert, dass er nicht nur auf die Betriebszugehörigkeit in dem Betrieb, in dem die BR-Wahl stattfindet, abstellt, sondern die Zugehörigkeit in einem anderen Betrieb des UN oder des Konzerns (§ 18 Abs. 1 AktG) ausreichen lässt. Eine kleinliche Beurteilung der Dauer der Betriebszugehörigkeit ist schon deswegen nicht angebracht (GK-Kreutz, a. a. O.).

D
dorothea

16.01.2010 um 11:55 Uhr

Unser Unternehmen besteht aus ...zig Filialen, jede wählt ihren eigenen BR und einen GBR. Die MA war vorher in einer anderen Filiale und dort auch schon im BR. Nun hat sie zu uns gewechselt und möchte sich nun bei uns aufstellen lassen.

D
DonJohnson

16.01.2010 um 11:58 Uhr

nicoline Ok, hast ja gewonnen ;-))))

N
nicoline

16.01.2010 um 12:05 Uhr

DJ ich will gar nicht gewinnen, nur lernen. Und so viel, wie ich hier schon über die Wahl gelernt habe, hätte mir wahrscheinlich kein Seminar beibringen können ;-)))))

Wegen lernen, was hältst Du hier von bzgl. Deiner Frage Was ist, wenn es eigenständige Betriebe in einem Unternehmen sind...???

Dabei ist es unerheblich, ob sich beim Betriebswechsel auch der AG ändert. Die Anrechnung erfolgt daher sowohl, wenn ein AN unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu seinem AG in einen anderen Betrieb desselben UN versetzt wird, als auch dann, wenn ein neues Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber, in dessen Betrieb die BR-Wahl stattfindet, begründet wird. Letzteres ist wegen der rechtlichen Selbstständigkeit von Konzern-UN beim Betriebswechsel im Unterordnungskonzern (§ 18 Abs. 1 AktG) regelmäßig der Fall (GK-Kreutz, a. a. O.). Beim Betriebsinhaberwechsel tritt dagegen die Frage der Anrechnung schon deswegen nicht auf, weil die Betriebszugehörigkeit dadurch nicht unterbrochen wird. Nach § 613 a BGB tritt der neue Betriebsinhaber in die im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Identität des Betriebs bleibt davon unberührt (Fitting, Rn. 43; GK-Kreutz, Rn. 33).

D
DonJohnson

16.01.2010 um 12:10 Uhr

nicoline Ich gebe ja gerne zu, dass ich in Sachen Wahl echt nicht wirklich firm bin - das wird sich nach dem bald anstehenden Seminar aber hoffentlich ändern... ;-)))

Ich hatte einen totalen Denkfehler, da ich im Hinterkopf die frage nach einem einheitlichen Betrieb hatte, also ob gemeinsam gewählt wird oder nciht. Darüber hinaus habe ich den Kern der Frage überhaupt nicht beachtet... :-(((

N
nicoline

16.01.2010 um 12:14 Uhr

DJ Ich gebe ja gerne zu, dass ich in Sachen Wahl echt nicht wirklich firm bin Ich auch nicht!!!!!!! Hab nur die Möglichkeit, immer wieder online nachzusehen, was ja nicht wirklich was mit fit sein zu tun hat, aber auch das lernt! Und ich werde mit den Wahlvorschriften wahrscheinlich gar nicht direkt was zu tun haben, aber was darüber zu wissen, kann ja nicht schaden!;-))))))

D
DonJohnson

16.01.2010 um 12:16 Uhr

nicoline Wissen kann nie schaden - egal auf welchem Gebiet ;-)))

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