Erstellt am 15.01.2010 um 22:15 Uhr von Lotte
Hallo 3/4,
der AG muss das bezahlen, was der § 40 BetrVG hergibt. Einen Mediator krieg ich da beim besten Willen nicht unter.
Erstellt am 15.01.2010 um 22:32 Uhr von schlauberger
Lotte : Licht !
Hallo 3/4,
der AG muss das bezahlen, was der § 40 BetrVG hergibt.(RICHTIG!) Einen Mediator krieg ich da beim besten Willen nicht unter (RICHTIG!)
Erstellt am 15.01.2010 um 22:41 Uhr von nicoline
Dreiviertel
ergänzend zu Lotte: eine Mediation macht nur dann Sinn, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Habt ihr das denn überhaupt schon abgeklärt ? Wenn das beiderseitige Einverständnis vorliegt, könnte man, bei geschickter Argumentation, den AG vielleicht dazu bewegen, trotz nicht vorhandener Verpflichtung, so etwas zu bezahlen. Müßen muss er nicht und ohne Klärung der Kostenübernahme würde ich dem BR nicht anraten, dass anzufangen. Ein Anruf bei Eurer Anwältin, bzgl. der Kostenübernahme, würde Lottes und meine Auffassung sicher bestätigen.
Nachtrag: und die von Schlauberger auch!
Erstellt am 15.01.2010 um 23:29 Uhr von lanuski
was habt ihr denn für eine Anwältin? Die Antwort hier hätte die Euch doch auch gleich geben können
Erstellt am 15.01.2010 um 23:41 Uhr von DonJohnson
@all
Tja, ein wenig anders sehe ich das dann doch - aber egal...
@schlauberger
Richtige "RICHTIG" aber dennoch Grund zur Diskussion...
Erstellt am 16.01.2010 um 07:38 Uhr von Dreiviertel
Guten Morgen und danke an Alle Antworter,
@Nicoline
Bevor wir richtig loslegen (Bereitschaft abfragen, AG informieren ect.) wollte ich erst mal Infos einholen.
Ich dachte eigentlich an den §80 Abs.3. BetrVG
Zur ordentlichen Erfüllung seiner Aufgaben kann der BR, nach Absprache mit dem AG, einen Sachverstaendigen hinzuziehen.
So haben wir bis jetzt auch die Gespraeche mit " unserer" Anwaeltin geregelt.
Allerdings habe ich Zweifel ob eine Einberufung eines Mediatorengespraech zwischen AN und AG zu unseren Aufgaben zaehlt.
Wenn der AN eine Beschwerde laut §84 BetrVG einreicht, kann der BR es vieleicht zur Aufgabe des AG machen (§85 BetrVG.)?
Was sagt Ihr.
Gruss 3/4
Erstellt am 16.01.2010 um 10:37 Uhr von nicoline
Dreiviertel
*Koennen wir die Bezahlung der Mediatorin ueber den AG laufen lassen? Ist der AG verpflichtet sowas zu bezahlen?*
Das war Deine Frage und da ist die Antwort zunächst mal: nein!
Den richtigen Weg, es eventuell zu erreichen, hast Du ja erst jetzt aufgezeigt.
1. Beschwerde nach § 85 entgegennehmen und für berechtigt ansehen
2. Gespräche mit AG aufnehmen und auf Abhilfe hinwirken
3. In dem Gespräch Vorschlag der Mediation von Euch
Zunächst mal ist der AG aber in der Wahl seiner Mittel, hier Abhilfe zu schaffen, frei und nicht von vornherein verpflichtet, das zu bezahlen.
Erstellt am 16.01.2010 um 11:17 Uhr von Ketzer
Die Idee, mit der Vorgehensweise "Beschwerde nach § 84 BetrVG und dann über § 84 BetrVG die Mediatorin hinzuzuziehen, wird nicht funktionieren.
§ 84 verpflichet den Arbeitgeber, der Beschwerde dann abzuhelfen, wenn er sie für berechtigt erachtet. Da ist schon mal viel Spielraum für Interpretationen. Der Betriebsrat hat eine Vermittlungs- und Unterstützungsfunktion. Da Mediation mit Vermittlung durchaus gleichzusetzen ist, kommt also dem BR die Rolle des Mediators zu. Diese Aufgabe nun gegen Entgelt der Anwältin des BR zu übertragen, hat schon den Beigeschmack der Begünstigung.
Das rechtliche Instrument des BR im Sinne des § 85 BetrVG ist die Einigungsstelle und nicht die Mediation. Ihr könnt natürlich eine Einigungsstelle einrichten und eure Anwältin als Vorsitzende vorschlagen; da das aber beachtliche Kosten verursacht, würde ich mir das dreimal überlegen.
Es scheint doch hier offensichtlich so zu sein, dass die persönliche Beziehungsebene zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und dem Vorgesetzten irreparabel gestört ist. Die wollen und können nicht miteinander, und keine Mediation der Welt kann daran etwas ändern. Solche Konstellationen gibt es, und dauerhaft wird dann die beste Lösung für den Arbeitnehmer sein, sich einen neue Stelle zu suchen.
Erstellt am 16.01.2010 um 11:37 Uhr von Lotte
Hallo Ketzer,
schön, dass es Dich auch noch gibt...;-)
Dreiviertel,
manchmal lassen wir uns als BR auch vor einem Karren spannen, an den wir nicht gehören. Und leider können wir gerade in zwischenmenschlichen Beziehungen viel weniger bewirken, als wir gerne würden.
Letztendlich ist es Aufgabe der Vorgesetzten, für ein Klima zu sorgen, in dem gearbeitet werden kann. Das könnt Ihr fordern un das muss der AG gewährleisten. Wie er das macht, ist seine Sache, aber es muss dann auch irgendwann Erfolg haben.
Erstellt am 16.01.2010 um 11:49 Uhr von DonJohnson
Lotte
Nein, das sehe ich kpl anders. Hier kann es sich um mobbinähnliches Verhalten handeln, und wenn einer zum BR kommt (und selbst wenn auch nciht und der BR sieht es "nur") ist es in meinen Augen die Pflicht des BR hier Abhilfe zu schaffen...
Manche AG machen auch die Augen zu und sehen drüber weg - aber wer leidet denn bitte drunter?
Ich finde, es ist geradezu unsere Pflicht dann einzuschreiten...
Erstellt am 16.01.2010 um 12:04 Uhr von Lotte
DJ,
"ist es in meinen Augen die Pflicht des BR hier Abhilfe zu schaffen..."
Sorry, aber das k a n n der BR gar nicht! Selbst der AG wird häufig an dieser Aufgabe scheitern.
Und genau das, was aus Deinen Worten spricht ist doch das, was manche BR schier zerbrechen lässt, da sie regelmäßig an diesem Anspruch scheitern. Der auch keinesfalls ihre Aufgabe ist.
Erstellt am 16.01.2010 um 12:12 Uhr von DonJohnson
Lotte
Doch er kann - zumindest versuchen muß er es...
Erstellt am 16.01.2010 um 12:19 Uhr von Lotte
DJ,
er hat beim AG auf Abhilfe hinzuwirken.
Nicht mehr und nicht weniger!
Erstellt am 16.01.2010 um 12:22 Uhr von DonJohnson
Lotte
Jepp, und dazu gibt es verschiedene "Instrumente"...
Erstellt am 16.01.2010 um 14:13 Uhr von Lotte
DJ,
das ist dann aber etwas anderes als:
"ist es in meinen Augen die Pflicht des BR hier Abhilfe zu schaffen..." ;-)))
Folgendes Szenario:
BR vermutet Mobbing, schlägt beim AG Mediator vor.
AG lässt BR machen. BR hängt sich voll rein. Es ändert sich nichts, da AG das Mobbing gar nicht unlieb ist und Vorgesetzten unterstützt. Vorgesetzter kooperiert aber oberflächlich.
Am Ende ist MA völlig fertig und wird krank.
AG sagt: Ich hab alles versucht, selbst der BR ist daran gescheitert!
Das meine ich mit "vor den Karren spannen lassen"
Es ist immer noch Aufgabe des AG seinen Betrieb zu führen und solche Zustände zu ändern.
Erstellt am 16.01.2010 um 14:20 Uhr von nicoline
*Es ist immer noch Aufgabe des AG seinen Betrieb zu führen und solche Zustände zu ändern.*
Genau, aber Vorschläge kann man als BR ja machen, oder siehst Du das anders?
Erstellt am 16.01.2010 um 15:01 Uhr von Lotte
nicoline,
klar, das weißt Du doch ;-)
Hab mich einfach daran gestört, dass der BR hier Abhilfe schaffen soll....
Man macht es als BR dem AG manchmal zu leicht. Und 90% aller Mobbingfälle geschehen m.E. mit Duldung oder gar Zustimmung des Vorgesetzten/AG
Erstellt am 16.01.2010 um 17:44 Uhr von ridgeback
@all,
der BR kann in allen Mitbestimmungstatbeständen über das Verfahren nach § 80 III BetrVG, in Fällen von Betriebsänderungen nach § 111 S. 2 BetrVG Mediatoren bestellen und hinzuziehen, soweit dies erforderlich ist.