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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminarzeiten - Arbeitszeit?

T
taffa
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusamen ! kann mir einer das gesetzes tex mir zeigen wo es steht das wen man an einem seminar besuch teil genommen hat das man die tage auch jeweils 8 std. bezahlt werden mus ? stimt das so . es geht mir darum . mein arbeit geber hat mir nur die std bezahlt die ich auch da war . die reslichen hat er mir als - abgezogen. ich habe jetz dazu stellung genommen aber mein arbeit geber meint , zeig mir diese regelung und ich bezahle es dir , so und jetz stehe ich da. ich bin neu im BR und leider weis ich noch fast garnichts . könt ihr mir bitte helfen ? Danke ! am ersten seminar tag hat es von 12-18 gedauert am 2 tag 8 std am 3tag 8 std am letzten tag von 9-12. also fehlen mir noch 7 std oder nicht kan er denn überhaupt ferlangen zu fragen von wan bis wan die zeiten es wahren ?

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Community-Antworten (5)

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DonJohnson

15.01.2010 um 21:03 Uhr

Bei BR Seminaren § 37 Abs 6 BetrVG

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neskia

15.01.2010 um 21:09 Uhr

Hallo Streikbrecher ;-)

der Hinweis auf das BetrVG hilft dem Fragesteller wenig. Ich gehe mal davon aus, dass er eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden die Woche hat und das Seminar nur 35 Stunden dauerte, die der AG bezahlen will.

D
DonJohnson

15.01.2010 um 21:24 Uhr

neskia Ich bin sehr erschüttert!!! Deine Antwort ist wesentlich zu lang. Bitte beschränke dich auf das nötigste...

Da der 37,6 auch auf 37,2 verweist, empfinde ich meine kurze knappe Antwort als ausreichend... ;-)))

N
neskia

15.01.2010 um 21:53 Uhr

Hallo taffa am besten weitere Ergänzungen als neue Antwort einstellen, dann überliest man nichts. Was ist mit den Reisezeiten, hattest du keine?

R
ridgeback

15.01.2010 um 22:36 Uhr

taffa, zusätzlich hast Du Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die notwendige Zeit der An- und Abreise zum bzw. vom Schulungsort. BAG 10. 11. 2004 - 7 AZR 131/04

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