Erstellt am 15.01.2010 um 20:03 Uhr von DonJohnson
Bei BR Seminaren § 37 Abs 6 BetrVG
Erstellt am 15.01.2010 um 20:09 Uhr von neskia
Hallo Streikbrecher ;-)
der Hinweis auf das BetrVG hilft dem Fragesteller wenig. Ich gehe mal davon aus, dass er eine Regelarbeitszeit von 40 Stunden die Woche hat und das Seminar nur 35 Stunden dauerte, die der AG bezahlen will.
Erstellt am 15.01.2010 um 20:24 Uhr von DonJohnson
neskia
Ich bin sehr erschüttert!!! Deine Antwort ist wesentlich zu lang. Bitte beschränke dich auf das nötigste...
Da der 37,6 auch auf 37,2 verweist, empfinde ich meine kurze knappe Antwort als ausreichend... ;-)))
Erstellt am 15.01.2010 um 20:53 Uhr von neskia
Hallo taffa
am besten weitere Ergänzungen als neue Antwort einstellen, dann überliest man nichts.
Was ist mit den Reisezeiten, hattest du keine?
Erstellt am 15.01.2010 um 21:36 Uhr von ridgeback
taffa,
zusätzlich hast Du Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die notwendige Zeit der An- und Abreise zum bzw. vom Schulungsort. BAG 10. 11. 2004 - 7 AZR 131/04