BR-Wahl - Sind dauerhaft in der Firma arbeitende, externe MA wahlberechtigt?
Wir wählen Anfang 2006 (nach Umfirmierung) einen neuen BR. Ausschreibung fand statt, Wählerverzeichnis hängt aus. Nun fehlen aber einige Namen von externen Mitarbeitern, die aber dauerhaft im Betrieb arbeiten, auf dieser Liste. Somit rutschte unsere Mitarbeiterzahl knapp unter 1000, weshalb nur 13 anstatt 15 BR gewählt werden können. Auf Nachfrage beim Wahlvorstand wurden mir Begriffe wie Werksvertrag, zeitlich befristete Projektarbeit und Weisungsbefügnis um die Ohren geknallt. Wie ist das jetzt genau mit externen MA, die dauerhaft in meinem Betrieb arbeiten. Wer kann mir weiterhelfen bzw. wo kann ichs nachlesen???
Community-Antworten (1)
08.12.2005 um 09:58 Uhr
Ich denke hier hilft vielleicht ein Studium des Kommentares zum BetrVG zu § 7 z.B. von Däubler oder Fitting (bei Däubler Randziffern 5ff)
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