Erstellt am 04.01.2018 um 13:42 Uhr von Pjöööng
Wie immer kommt es vorrangig darauf an, was vertraglich geregelt ist.
Wenn vertraglich nichts genaueres geregelt ist, kann der Arbeitgeber hier nach billigem Ermessen handeln. Das heißt dass die Interessen des Arbeitnehmers und die des Arbeitgebers gegeneinander abgewogen werden müssen. Warum ein Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem wechselnden Arbeitsort haben sollte ist mir nicht sofort ersichtlich.
Erstellt am 04.01.2018 um 13:43 Uhr von RoterFaden
Ihr habt keinen Betriebsrat?
Oder fragst du als solcher?
Der BR muss vor einer geplanten Versetzung angehört werden und kann
wenn entsprechende Gründe dagegen sprechen, die Versetzung ablehnen.
Der BR sollte auch bez. der Freistellung informieret werden - diese wird ja auf eine Kündigung hinauslaufen?
Erstellt am 04.01.2018 um 14:04 Uhr von Pjöööng
Als Arbeitgeber würd ich mich auf den Standpunkt stellen, dass hier alles vorliegt, aber jedenfalls keine Versetzung.
Erstellt am 04.01.2018 um 14:07 Uhr von Thomas K.
Ich gestehe ganz offen und ehrlich,
ich bin beides. Ich bin die betroffene Person und ich bin Teil des Betriebsrats, wer jetzt denkt wie kann das sein, den bitte ich, sich die Antwort zu sparen, denn wir sind froh, dass wir bei über 350 Mitarbeitern überhaupt einen Betriebsrat haben.
Nunja, als ich damals vom Vorgesetzten angesprochen wurde, wurde mir gesagt, dass ich in den von mir gewünschten Projektbereich wechseln könne und ab und an ( im Urlaubsfall ) vertreten müsse. Ohne BR Anhörung weil auf meinen Wunsch hin und damals noch zustimmend, habe ich das Angebot ( mit leichter monetärer Bonifikation ) angenommen.
Damals waren 3 MA vor Ort und ich sollte nur im Fall von Urlaubs- Krankenvertretung vor Ort sein. 2 dieser MAs wurden ( 1 in Probezeit / einer freigestellt ) gekündigt und plötzlich sollte ich dauerhaft vor Ort sein ohne, dass diese mit mir besprochen wurde. In meinem Vertrag steht "Teamleiter mit Außendiensteinsätzen"
Ich habe also kein Interesse an dauerhaften Außeneinsätzen gehabt, bin aber so flexibel, dass ich - und das war meine damalige Einstellung - ab und an mal außwärts vertreten könnte.
Erstellt am 04.01.2018 um 14:33 Uhr von Pjöööng
Es hat sich in der Historie der Foren herausgestellt, dass eine sorgfältige Schilderung des Sachverhaltes durchaus das Verständnid und damit die Qualität der Antworten verbessern kann.
Es geht hier also nicht um einen "Springer" der nun nur noch an einem dieser Arbeitsorte arbeiten soll, sondern um einen Arbeitnehmer der nun von einem Ort an einen anderen Ort (an dem er in der Vergangenheit bereits verschiedentlich zeitlich begrenzt eingesetzt war) dauerhaft versetzt werden soll.
Das wäre in der Tat eine Versetzung, die mitbestimmt wäre. Da es sich hier um ein BRM handelt wäre möglicherweise sogar der § 103 (3) BetrVG einschlägig.
Erstellt am 04.01.2018 um 15:21 Uhr von Challenger
Zitat : Nun ist ein Mitarbeiter, der dauerhaft vor Ort eingesetzt wurde, ohne angabe von Gründen freigestellt worden .......
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Was soll nun aus dem freigestellten MA werden, bzw was iat geplant ?
Erstellt am 04.01.2018 um 15:41 Uhr von Thomas K.
Das weiß keiner.
er war projektbezogen eingestellt.
seit seiner Freistellung wurden wir nicht über den Verhält- weder durch den MA noch durch den Vorgesetzten - informiert.
Erstellt am 04.01.2018 um 16:09 Uhr von ganther
das sollte ein BR aber schon wissen was da los ist..... Der Kollege sollte dir mindestens so wichtig sein, wie deine eigene Situation