Erstellt am 15.01.2010 um 13:03 Uhr von DonJohnson
Da sie noch AN des Betriebes sind nach meinem Rechtsverständnis JA
Erstellt am 15.01.2010 um 13:12 Uhr von Petrus
Ist die Freistellung widerrufbar oder unwiderruflich?
Erstellt am 15.01.2010 um 13:46 Uhr von rolfo
Wenn die Freistellung unwiderruflich ist, nein!
Erstellt am 15.01.2010 um 13:58 Uhr von DonJohnson
@rolfo
Und woher weiß ich das als WV?
Immerhin kann es sich der AG in einem solchen Fall doch auch kurzfristig anders überlegen...
Erstellt am 15.01.2010 um 14:14 Uhr von waschbär
@stefanni,
klar , warum auch nicht in der WO der BertVG steht wann wer Wählbar ist und da steht so wie ich das Lese NICHT das Menschen die auf dem Abstellgleist stehen nicht Wählen dürfen.
Erstellt am 15.01.2010 um 16:35 Uhr von Petrus
@DJ: Eine Freistellung erfolgt in der Regel schriftlich. Und eine unwiderrufliche Freistellung geht nur in beiderseitigem Einvernehmen, denn selbst bei Kündigung hat der AN gegebenenfalls einen _Beschäftigungs_anspruch (§102 (5) BetrVG).
Von daher wäre rolfo beizupflichten..