Erstellt am 15.01.2010 um 12:16 Uhr von Kölner
@werweisswas
Das ist dann Pech für die erste Liste.
Erstellt am 15.01.2010 um 12:21 Uhr von werweisswas
Verstehe ich deine Antwort richtig, dass wir uns absolut zurückhalten müssen?
Die Frage kommt halt hoch, weil die bisherige Liste aufgrund der Vorgehensweise der letzten Jahre immer ohne Struktur/Reihenfolge gebildet wurde.
Sollten wir als WV vielleicht nochmal darauf hinwesen, was passiert, wenn es eine zweite Liste gibt?
Das Wahlausschreiben liest anscheinend nicht jeder so genau durch :-(
Erstellt am 15.01.2010 um 12:27 Uhr von DeWalt
Eine Struktur/Reihenfolge kann auch nach Einreichen geändert werden. Allerdings geht das nur, wenn alle Kandidaten und die Unterstützer mit der neuen Reihenfolge einverstanden sind.
Erstellt am 15.01.2010 um 12:32 Uhr von Kölner
@DeWalt
Du willst eine eingereichte Liste noch mal ändern? Never!
Erstellt am 15.01.2010 um 13:21 Uhr von Petrus
@werweisswas:
In Deiner Eigenschaft als Wahlvorstand darfst Du das nicht.
Aber willst Du (in der Eigenschaft als Arbeitnehmer) eventuell kandidieren?
Wenn ich als Kandidat auf der offenen Liste kandidieren würde (weil ich das in den vergangenen Wahlperioden, in denen ich am Ende sogar gewählt wurde, auch gemacht habe) - dann würde ich meinen "Listenchef" drängen, mir in der Spalte "Listenreihenfolge der Kandidaten" eine möglichst kleine Ordnungszahl zu geben, da es ja sein könnte, es gibt eine zweite Liste...
Erstellt am 18.01.2010 um 08:36 Uhr von rkoch
werweisswas, falls Du noch mitliest:
Solange die 1. Liste noch nicht eingereicht ist darfst Du den Listeneigner natürlich als Kollege darauf hinweisen das Du von einem gehört hast, der es von einem anderen gehört hat, das ein anderer Kollege eine zweite Liste machen will.....
Erstellt am 18.01.2010 um 13:11 Uhr von hzcarstens
Hallo bereite doch schon mal mehrere Listen vor mit Stützunterschriften und erklärung der
Listenteilnehmer auf welcher Liste sie kandidieren wollen, die packst du in die Schublade (noch nicht Offiziel beim Wahlvorstand eingereicht) wen dann eine zweite Liste kommt hollst du die anderen Listen raus reichst sie Offiziel beim Wahlvorstand ein und schon hast du mehrere Listen, mit einer kanns anderen Wahrscheinlichkeit wär gewählt wir
Erstellt am 18.01.2010 um 13:53 Uhr von Kölner
@hzcarstens
Das ist grober Unfug!
Erstellt am 18.01.2010 um 14:51 Uhr von hzcarstens
@ Kölner
du kanst es nennen wie du willst es ist völlig legal und wen jemand meint er muss 5 minuten vor schluss seine liste abgeben weil er in der persönlichkeitswahl keine chance hat in den BR zu kommen muss man halt gewappnet sein
Erstellt am 18.01.2010 um 15:13 Uhr von Kölner
@Kollege hzcarstens
Was dennkst Du, warum ich schreibe, dass Deine Antwort 'grober Unfug' ist?