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Freizeitausgleich für Betriebsratsstunden

P
Peggy
Jan 2018 bearbeitet

Durch Schichtsystem finden bei uns Versammlungen während der Arbeitszeit und teils außerhalb der Arbeitszeit statt. Muß ich meinem Arbeitgeber die Stunden außerhalb meiner Arbeitszeit nachweisen, zwecks Freizeitausgleich. (Mache zu Hause am PC auch Schreibarbeiten) Müssen außerordentliche Betriebsratssitzungen dem Arbeitgeber vorher mitgeteilt werden?

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Community-Antworten (9)

M
Mona-Lisa

10.01.2008 um 18:41 Uhr

@peggy, eine "ausserordentliche" Sitzung, die ausserhalb der regelmässigen Sitzungen stattfindet, (dabei geh ich davon aus, dass die Termine der regelmässigen Sitzungen dem AG bekannt sind), müssen selbstverständlich dem AG mitgeteilt werden.

Sind diese häuslichen Schreibarbeiten Teil deiner vertraglichen Arbeit?

K
Kölner

10.01.2008 um 18:47 Uhr

@Mona-Lisa Ich würde 'peggy' - je nach Lage und Stand der Dinge - freundlich aber bestimmt mitteilen, dass sie keinen "home-office-Arbeitsplatz" hat. Demnach eine Vergütung/Ausgleich der Stunden in keiner Weise stattfinden kann und darf (§ 78 BetrVG)

@peggy Warum machst Du Schreibarbeiten zu Hause?

DAH
Der alte Heini

10.01.2008 um 18:54 Uhr

Wenn Du Schreibarbeiten für den BR zu Hause an deinem PC machst, ist hier unbedingt Handlungsbedarf. Rede mit dem Arbeitgeber und regele es schriftlich mit dem AG was in deinem Fall gelten soll oder aber der AG muss es möglich machen das Du entsprechende BR Arbeit während der Arbeitszeit im Betrieb machst. Dann hat der AG auch entsprechende Räumlichkeit und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die besseren Argument sind von hier aus gesehen auf deiner Seite.

K
Kölner

10.01.2008 um 18:58 Uhr

@Der alte Heini "Die besseren Argument sind von hier aus gesehen auf deiner Seite."

Siehst Du das tatsächlich so? Ich sehe es anders...lasse mich aber gerne überzeugen!

DAH
Der alte Heini

12.01.2008 um 00:04 Uhr

Kölner ich glaube peggy würde gerne etwas mehr zum Einwand lesen. Ansonsten dürfte so ein Beitrag nur Unsicherheit beim Fragesteller erzeugen.

K
Kölner

12.01.2008 um 00:06 Uhr

@Der alte Heini Bist Du Pädagoge?

DAH
Der alte Heini

12.01.2008 um 14:33 Uhr

Kölner, was soll das?? Sprüche schreiben kann Jeder hier im Forum.

Warum schreibst Du in Rätseln. Wird man dadurch interessant??

Einfach deine Sicht der Dinge schreiben. Alle Leser können sich dann ihre Meinung bilden. Aber so???

K
Kölner

12.01.2008 um 14:40 Uhr

@Der alte Heini Nenenene...mein Lieber. So war das nicht gedacht! Du verkaufst mitunter Deine Aussagen so, als wenn es keine andere Meinung gibt - wie ich auch. Ich habe n ur Deine Meinung hinterfragt. Daraus erwuchs mal wieder ein alter Zwist - der so nicht gemeint ist. Deine Meinung, das die besseren Argumente auf peggys Seite wären, sehe ich so nicht und wollte eine erweiterte Darstellung Deiner Aussage.

DAH
Der alte Heini

13.01.2008 um 23:20 Uhr

Kölner Du schreibst:
"Nenenene...mein Lieber. So war das nicht gedacht!"

Was sagt uns dies, Denken ist Glücksache.

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