Erstellt am 10.01.2008 um 17:41 Uhr von Mona-Lisa
@peggy,
eine "ausserordentliche" Sitzung, die ausserhalb der regelmässigen Sitzungen stattfindet, (dabei geh ich davon aus, dass die Termine der regelmässigen Sitzungen dem AG bekannt sind), müssen selbstverständlich dem AG mitgeteilt werden.
Sind diese häuslichen Schreibarbeiten Teil deiner vertraglichen Arbeit?
Erstellt am 10.01.2008 um 17:47 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich würde 'peggy' - je nach Lage und Stand der Dinge - freundlich aber bestimmt mitteilen, dass sie keinen "home-office-Arbeitsplatz" hat. Demnach eine Vergütung/Ausgleich der Stunden in keiner Weise stattfinden kann und darf (§ 78 BetrVG)
@peggy
Warum machst Du Schreibarbeiten zu Hause?
Erstellt am 10.01.2008 um 17:54 Uhr von Der alte Heini
Wenn Du Schreibarbeiten für den BR zu Hause an deinem PC machst, ist hier unbedingt Handlungsbedarf.
Rede mit dem Arbeitgeber und regele es schriftlich mit dem AG was in deinem Fall gelten soll oder aber der AG muss es möglich machen das Du entsprechende BR Arbeit während der Arbeitszeit im Betrieb machst. Dann hat der AG auch entsprechende Räumlichkeit und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die besseren Argument sind von hier aus gesehen auf deiner Seite.
Erstellt am 10.01.2008 um 17:58 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
"Die besseren Argument sind von hier aus gesehen auf deiner Seite."
Siehst Du das tatsächlich so?
Ich sehe es anders...lasse mich aber gerne überzeugen!
Erstellt am 11.01.2008 um 23:04 Uhr von Der alte Heini
Kölner
ich glaube peggy würde gerne etwas mehr zum Einwand lesen.
Ansonsten dürfte so ein Beitrag nur Unsicherheit beim Fragesteller erzeugen.
Erstellt am 11.01.2008 um 23:06 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Bist Du Pädagoge?
Erstellt am 12.01.2008 um 13:33 Uhr von Der alte Heini
Kölner, was soll das??
Sprüche schreiben kann Jeder hier im Forum.
Warum schreibst Du in Rätseln. Wird man dadurch interessant??
Einfach deine Sicht der Dinge schreiben. Alle Leser können sich dann
ihre Meinung bilden.
Aber so???
Erstellt am 12.01.2008 um 13:40 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Nenenene...mein Lieber. So war das nicht gedacht! Du verkaufst mitunter Deine Aussagen so, als wenn es keine andere Meinung gibt - wie ich auch. Ich habe n ur Deine Meinung hinterfragt. Daraus erwuchs mal wieder ein alter Zwist - der so nicht gemeint ist.
Deine Meinung, das die besseren Argumente auf peggys Seite wären, sehe ich so nicht und wollte eine erweiterte Darstellung Deiner Aussage.
Erstellt am 13.01.2008 um 22:20 Uhr von Der alte Heini
Kölner
Du schreibst:
"Nenenene...mein Lieber. So war das nicht gedacht!"
Was sagt uns dies, Denken ist Glücksache.