Durch Schichtsystem finden bei uns Versammlungen während der Arbeitszeit und teils außerhalb der Arbeitszeit statt. Muß ich meinem Arbeitgeber die Stunden außerhalb meiner Arbeitszeit nachweisen, zwecks Freizeitausgleich. (Mache zu Hause am PC auch Schreibarbeiten)
Müssen außerordentliche Betriebsratssitzungen dem Arbeitgeber vorher mitgeteilt werden?