Erstellt am 14.01.2010 um 14:51 Uhr von DonJohnson
ja (der BRV wird aber vom Gremium gewählt, nicht von den AN)
ja (vom Gremium) - und ein EBRM rückt nach
Erstellt am 14.01.2010 um 14:55 Uhr von badner
ja er ksnn sich aufstellen lassen und auch als Vorsitzender in der konstituierenden Sitzung wählen lassen. Wenn er dann in Ruhestand geht rückt das erste Ersatzmitglied nach und es ist vom BR umgehend (oder am besten schon etwas früher)ein neuer Vorsitzender zu wählen.
Ich würde euch aber vorschlagen, dass ein anderer den Vorsitz gleich nach den Wahlen übernehmen sollte. Somit hat er noch ein ganzes Jahr Zeit um sich "einzuarbeiten" oder sich Ratschläge vom altgedienten zu holen.