Hallo,
ich hätte folgende Frage als Betriebsrat: in unserem Betrieb wurde ein neuer Mitarbeiter eingestellt, Arbeitsbeginn ist der 1.2.2010. Der Betriebsrat (3 Mitglieder, 22 Wahlberechtigte) wurde zu der Einstellung nicht gehört. Wir wurden am 12.1. mündlich informiert, am 13.2. wureden die Bewerbungsunterlagen als einzige Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt. Ist es so, dass die Wochenfrist zum Widerspruch dann aber erst beginnt wenn ausreichend Informationen zur Verfügung stehen? Wie ist die richtige Vorgehensweise? Zudem besteht die Befürchtung, dass Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung aufgrund der Auftragslage entlassen werden sollen. Wir sind alle neu im Amt und bislang (Betriebsrat seit gut 2 Monaten) noch ohne grundlegende Schulung.

Besten Dank schonmal und viele Grüße
Christian