Hat JAV Mitglied Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag?
Hallo zusammen, ich bin seit dem 18. Nov. 2006 ein stolzes offizielles Mitglied der JAV. Laut Ausbildungsvertrag geht mein Ausbildungsverhältnis noch bis zum 31. Januar 2007 (bzw. durch die mündliche Prüfung bis Mitte Januar 2007) Unser Betrieb übernimmt alle Azubis für ein Jahr befristet nach dem Ausbildungsverhältnis (lt. dem Tarifvertrag der IG Metall).
Muss mir mein Arbeitgeber sofort einen unbefristen Arbeitsvertrag geben??? Bzw. was muss ich beachten, damit ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Meine Übernahme Abteilung habe ich bereits.
MfG Geli
Ps.: Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
Community-Antworten (1)
26.11.2006 um 10:35 Uhr
Herzlichen Glückwunsch!
Geli, im BetrVG gibt es den §78a, den einmal lesen!
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