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Hat JAV Mitglied Anspruch auf unbefristeten Arbeitsvertrag?

G
geli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin seit dem 18. Nov. 2006 ein stolzes offizielles Mitglied der JAV. Laut Ausbildungsvertrag geht mein Ausbildungsverhältnis noch bis zum 31. Januar 2007 (bzw. durch die mündliche Prüfung bis Mitte Januar 2007) Unser Betrieb übernimmt alle Azubis für ein Jahr befristet nach dem Ausbildungsverhältnis (lt. dem Tarifvertrag der IG Metall).

Muss mir mein Arbeitgeber sofort einen unbefristen Arbeitsvertrag geben??? Bzw. was muss ich beachten, damit ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekomme. Meine Übernahme Abteilung habe ich bereits.

MfG Geli

Ps.: Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

7.24401

Community-Antworten (1)

F
Fayence

26.11.2006 um 10:35 Uhr

Herzlichen Glückwunsch!

Geli, im BetrVG gibt es den §78a, den einmal lesen!

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