Wählerliste, von GL Frist nicht eingehalten - was tun?
Hallo, zusammen
was können wir tun wenn die wählerliste von der GL nach einer frist/nachfrist nicht eingehalten worden ist.
in spätestens einer woche müßte das wahlausschreiben an der infotafel hängen.
danke für eure antworten.
mfg
Community-Antworten (5)
14.01.2010 um 09:00 Uhr
Ich nehme an du meinst dass der Wahlvorstand die Personallisten zur Erstellung der Wählerliste nicht bekommt? Wenn dem so ist, mach die GL schnellstens darauf aufmerksam dass dies Wahlbehinderung ist und derr Wahlvorstand ggf. Klage ehebt.
14.01.2010 um 09:09 Uhr
@rolfo
das es wahlbehinderung darstellt ist uns bewusst, nur was kann in einer woche erreicht werden um an die wählerliste zu kommen?
wenn das wahlausschreiben nicht sechs wochen vorher ausgehängt wird ist das ein anfechtungsgrund und die daten der wählerliste sind ja unerlässlich für das wahlausschreiben.
und klagen können sich ja hin ziehen.......................
mfg
14.01.2010 um 09:28 Uhr
Rattle, dann solltet ihr eine einstweilige Verfügungung erwirken
14.01.2010 um 09:51 Uhr
Da hilft nur sofort ein Rechtsanwalt hinzuziehen. Fragt eure Gewerkschaft nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht.
14.01.2010 um 10:01 Uhr
@Rattle
Dann sollte man als erstes dem Arbeitgeber §20 BetrVG unter die Nase halten und ihn fragen ob er das wirklich so möchte. Wahlbehinderung mit Vorsatz, kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Täters führen und mit einer Gelg- oder Freiheitsstrafe belohnt werden. Dies findet man in §119 BetrVG.
Ansonsten frage ich mich allmählich, ob ihr im Besitz eines BetrVG mit Kommentar seid.
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