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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wählerliste, von GL Frist nicht eingehalten - was tun?

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Rattle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zusammen

was können wir tun wenn die wählerliste von der GL nach einer frist/nachfrist nicht eingehalten worden ist.

in spätestens einer woche müßte das wahlausschreiben an der infotafel hängen.

danke für eure antworten.

mfg

5.63005

Community-Antworten (5)

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rolfo

14.01.2010 um 09:00 Uhr

Ich nehme an du meinst dass der Wahlvorstand die Personallisten zur Erstellung der Wählerliste nicht bekommt? Wenn dem so ist, mach die GL schnellstens darauf aufmerksam dass dies Wahlbehinderung ist und derr Wahlvorstand ggf. Klage ehebt.

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Rattle

14.01.2010 um 09:09 Uhr

@rolfo

das es wahlbehinderung darstellt ist uns bewusst, nur was kann in einer woche erreicht werden um an die wählerliste zu kommen?

wenn das wahlausschreiben nicht sechs wochen vorher ausgehängt wird ist das ein anfechtungsgrund und die daten der wählerliste sind ja unerlässlich für das wahlausschreiben.

und klagen können sich ja hin ziehen.......................

mfg

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ridgeback

14.01.2010 um 09:28 Uhr

Rattle, dann solltet ihr eine einstweilige Verfügungung erwirken

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NiemandXXL

14.01.2010 um 09:51 Uhr

Da hilft nur sofort ein Rechtsanwalt hinzuziehen. Fragt eure Gewerkschaft nach einem kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht.

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Immie

14.01.2010 um 10:01 Uhr

@Rattle

Dann sollte man als erstes dem Arbeitgeber §20 BetrVG unter die Nase halten und ihn fragen ob er das wirklich so möchte. Wahlbehinderung mit Vorsatz, kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung des Täters führen und mit einer Gelg- oder Freiheitsstrafe belohnt werden. Dies findet man in §119 BetrVG.

Ansonsten frage ich mich allmählich, ob ihr im Besitz eines BetrVG mit Kommentar seid.

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