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Auffanggesellschaft - Abfindung, aber nur wenn Kollegin in eine Auffanggesellschaft geht?

L
Lemming
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen/gen. Die Rezession hat Bamberg erreicht 1200 Beschäftigte, davon werden ca. 400 MA entlassen. Der Schwägerin gehört dazu. Ihr haben Sie folgendes angeboten:

  • 24 Jahre dabei = 49000€ Abfindung, aber nur wenn sie in eine Auffanggesellschaft geht- Liebe Kollegen, wie soll ich Ihr raten, die rechtsanwältin der AfA rät ihr auch dazu, jetzt wollte sie von mir meine Meinung Wissen. Bitte um schnellstmöglichste Antwort, denn AG möchte bis kommenden Montag eine Entscheidung haben. Eigentlich kann jeder Wissen welche Firma gemeint ist, denn die GL lehnt jegliches Gespräch mit Arbeitnehmervertreter ab, was bereits in der örtlichen Tageszeitung und im TV angesprochen wurde.

Danke im Voraus,

Lemming49

4.92603

Community-Antworten (3)

N
nicoline

13.01.2010 um 21:01 Uhr

Lemming nimm mal den Firmennamen wieder raus!

M
monalisa

13.01.2010 um 22:34 Uhr

@Lemming, wie ist der Schlüssel für die Abfindung, wer hat den aufgesetzt? Wie errechnet sich diese Summe? Wie alt ist deine Schwägerin?

M
magalus

14.01.2010 um 09:48 Uhr

Es existiert doch mit Sicherheit ein Interessenausgleich und Sozialplan gemäß 112a BetrVG. Wie sind die Regeln der Transfergesellschaft bezüglich der Laufzeit? Im Zweifel immer Kündigungsschutzklage einreichen, um eine Sperrfrist der Arbeitsagentur zu vermeiden.

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