Arbeitszeit/Überstunden - AG hat Arbeitszeit um wöchentlich 1,5 Std. verlängert und will jetzt die fehlenden Arbeitsstunden von den Überstunden abziehen?
Hallo @lle zusammen, unser AG hat ab 01.01.2010 die Arbeitszeit um wöchentlich 1,5 Std. verlängert. Mit Zustimmung Gewerkschaft und BR :-( Jetzt hat er aber noch nicht die tägliche Arbeitszeit dementsprechend verändert, Dienstplanprogramm muss noch verändert werden usw. Er will jetzt die fehlenden Arbeitsstunden von den Überstunden abziehen, bzw. wenn keine Überstunden vorhanden sind sollen die AN die fehlenden Stunden nacharbeiten. Darf er das so einfach?
Im Tarifvertrag steht, Überstunden sollen in Freizeit abgegolten werden.
Community-Antworten (5)
14.01.2010 um 03:10 Uhr
JA !!! Dein AG hat es so mit der Gewerkschaft und BR ausgehandelt. MFG Troisdorfer
14.01.2010 um 09:57 Uhr
Ich würde sagen jaein.... Troisdorfer hat zwar absolut recht, aber das Thema "AG mit dem BR so ausgehandelt" stelle ich in Frage:
Zunächst mal ist aus Deiner Darstellung her nicht so ganz klar in welcher Form die GEW "zugestimmt" hat. IMO geht eine Abweichung vom Flächentarifvertrag nur per Haus- bzw. Ergänzungstarifvertrag, den hast du aber nicht erwähnt. In diesem TV sollte dann ggf. bereits geregelt sein, wie zu verfahren ist.
Abgesehen davon schließt die tarifliche Erhöhung der Arbeitszeit die Mitbestimmung nach §87 (1) Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG nicht aus.
Es geht zwar nicht um die Frage wie viel, aber immer noch um die Frage wann! Soweit Euer BR Mehrarbeit bereits zugestimmt hat (und entsprechend auch die Frage "wann" geklärt hat) wird die Mehrarbeit tatsächlich einfach zu Regelarbeitszeit (was die 1,5 Std angeht). Soweit der BR Mehrarbeit nicht zugestimmt (§87 (1) 3. BetrVG) und auch noch keine neue Regelung bezüglich der Regelarbeitszeit mit der GF abgeschlossen hat (§87 (1) 2. BetrVG) stehen wir ein bischen im rechtsfreien Raum..... Genau genommen darf der AG das Nacharbeiten (was eine Abweichung von der regelmäßigen vereinbarten Arbeitszeit darstellt) nur mit Zustimmung des BR verlangen (bzw. er muss vorher die Arbeitszeiten mit Zustimmung des BR anpassen), andererseits sind die AN durch den (angenommenen) TV zu 1,5 Std. mehr Arbeit verdonnert.
Ich würde sagen Euer BR und Eure GF haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht, denn eigentlich schließe ich zum 01.01 nicht so einen TV ab wenn ich noch gar nicht weiß wie..... Ist ja schließlich nicht so, das diese Änderung am 01.01. vom Himmel gefallen ist.
Fragt doch mal Euren BR wie der sich das so denkt. Gab es keine Betriebsversammlung zu so einer durchaus einschneidenden Änderung?
14.01.2010 um 10:03 Uhr
@paggio Wenn dem so ist wie du sagst, muss es einen Haustarifvertrag geben. Geh zum BR und lass dir diesen zeigen.
14.01.2010 um 17:48 Uhr
Danke für die Antworten, hier noch einige Infos: Es gibt keinen Haustarifvertrag, sondern nur einzelvertragliche Änderungen zu den bestehenden Arbeitsverträgen, diese beziehen sich aber bis auf zwei Punkte (Arbeitszeit + Gehaltskürzungen) auf einen TV der dem alten TV ÖD sehr ähnlich ist. Recht muss ich rkoch geben, BR und GF hätten das Ganze vorher eindeutig klären müssen. Vielleicht kann ich den BR ja überzeugen, wenn der AG die fehlende Arbeitszeit reinholen will dieser Arbeitszeitverlängerung nicht zu zustimmen ;-) Ich denke da sollte der BR jetzt mal etwas nachholen und mal was FÜR die AN tun! Falls der Eine oder die Andere noch Ratschläge hat.... immer los, ich bin für jede Antwort dankbar.
15.01.2010 um 09:38 Uhr
Und die Mitarbeiter haben diese neuen Arbeitsverträge unterschrieben? Wenn das eizelvertraglich abgeschlossen ist kann der BR da auch nichts mehr ablehnen. Der BR verhandelt dan nur über die BV zum Dienstplan. Jeder einzelne Mitarbeiter, der jetzt per Arbeitsvertrag der Verlängerung der AZ zugestimmt hat, muss nun dem AG die Arbeitsbereitschaft anbieten. So können ihm keine Miniusstuden entstehen.
Aber was hat die Gewerkschaft damit zu tun, wenn es per Arbeitsvertrag geregelt ist?
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