Hallo,
wir wählen im April einen gemeinsamen Betriebsrat an drei Standorten, die räumlich nicht weit voneinander entfernt liegen. Muss an jedem Standort die komplette Wählerliste ausgelegt werden oder nur Listen, in denen die an den jeweiligen Standorten beschäftigten Wahlberechtigten aufgeführt sind?