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Einspruchfrist zu den Wählerlisten?

H
Heinrich
Nov 2016 bearbeitet

Liebe erfahrenen Betriebsräte, wir brauchen dringend Euern Rat:

Unser Wahlvorstand hat bei unserer anstehenden ausserorderntlichen Betriebsratswahl wohl einen Fehler gemacht:

Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren wurde erst das Wahlausschreiben veröffentlicht und danach erst die Wählerlisten.

Was ist im Hinblick auf die Einspruchsfrist zu den Wählerlisten zu machen, um die Wahl trotzdem nicht anfechtbar zu machen???

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Community-Antworten (2)

A
Angi1

24.07.2007 um 10:06 Uhr

Hallo Heinrich,

die Wahlversammlung sollte in der Regel etwa zwei Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens stattfinden. Die Einspruchsfrist für die Wählerliste ist binnen 3 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens einzulegen. Da der Wahlvorstand die Wählerliste bis zu einem Tag vor der Wahl ändern kann, sehe ich hier keine Probleme Änderungsanträge auch noch später einzureichen. Wichtig ist doch, dass jeder auf der Wählerliste richtig eingetragen ist, da er sonst nicht wählen darf.

MfG Angi1

H
Heinrich

24.07.2007 um 14:04 Uhr

Danke, Angi1

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