Liebe erfahrenen Betriebsräte, wir brauchen dringend Euern Rat:

Unser Wahlvorstand hat bei unserer anstehenden ausserorderntlichen Betriebsratswahl wohl einen Fehler gemacht:

Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren wurde erst das Wahlausschreiben veröffentlicht und danach erst die Wählerlisten.

Was ist im Hinblick auf die Einspruchsfrist zu den Wählerlisten zu machen, um die Wahl trotzdem nicht anfechtbar zu machen???