W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung auf Honorarbasis - Unterlag diese Beschäftigung der Mitbestimmung des BR?

RB
Rote Berta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen MA oder nicht MA, der projektbezogen für 1 Jahr auf "Honorarbasis" arbeitet. Seine Aufgabe ist die Umwandlung von vorhandenen Daten auf Papier in EDV verwertbare Daten. Unterlag diese Beschäftigung der Mitbestimmung des BR? Ja und warum? Nein und warum? Danke für die Hilfe. Rote Berta

4.99805

Community-Antworten (5)

P
pirat

28.08.2008 um 11:55 Uhr

@ Rote Berta, zum Thema Honorarbasis.... BAG, Beschluß vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 - ungeachtet der Frage nach der Datenschutzrelevanz...

K
klinik

28.08.2008 um 12:16 Uhr

@Rote Berta,

Mitbestimmung des BR : ja nach §99 BetrVG. So wie es sich liest arbeitet der MA schon im Betrieb und Ihr habt es erst jetzt bemerkt?

P
pirat

28.08.2008 um 12:31 Uhr

@Rote Berta, ergänzend zu @klinik, ich zittiere... Die Beschäftigung eines freien Mitarbeiters * kann*, wenn er in den Betrieb eingegliedert wird, eine Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG darstellen, wenn der freie MA in die betriebliche Organisation eingebunden wird, so z. Bsp..Ort und Zeit der Tätigkeit, integriert wird.. dann kann hierin eine „Einstellung“ im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne liegen...

R
ridgeback

28.08.2008 um 14:36 Uhr

@Rote Berta, ergänzend zu meinen Vorschreibern:

  1. AN i.S.v.§ 5 ArbGG ist nur,wer auf Grund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages in pers. Abhängigkeit tätig wird.
  2. Um dies zu klären zieht die Rechtsprechung, in problematischen Fällen, die allgemeine gesetzliche Wertung des § 84 I S.2 HGB heran.
  3. Zu klären ist:
  • Inwieweit ist der Beschäftigte in die betriebl. Organisation des AG eingebunden - auch räumlich-.
  • Kann der Beschäftigte weitgehend frei über seine Arbeitszeit bestimmen oder ist er in Dienstplänen aufgrführt?
  • Kann er selbst entscheiden was oder wie er arbeitet oder ist er Weisungen des AG unterworfen?
  • Kann der Beschäftigte Vertreter und Hilfskräfte einsetzen?
RB
Rote Berta

28.08.2008 um 18:10 Uhr

@ridgeback Hallo, der MA kann seine Arbeitszeit vollkommen frei wählen. Er hat ein Festgehalt und muss in 1 Jahr fertig sein. Er hat ein Büro im Unternehmen, arbeitet aber auch zuhause. Tschüß und Danke Rote Berta

Ihre Antwort