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Recht auf alten Arbeitsplatz?

K
kainil
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ein Kollege mit Arbeitsvertrag als Lagerist/Staplerfahrer bekleidet seit ca. 2 Jahren den Bürojob Leergutverwaltung.Sein AV wurde seinerzeit aber nicht geändert. Der Kollege kommt jetzt morgen aus der Reha(2. mal Alkohol) zurück und macht eine Wiedereingliederung. Im Vorfeld hat mir der dortige Standortleiter durch die Blume mitgeteilt das der Kollege nicht wieder ins Büro soll, sondern seinen Job als Staplerfahrer wieder aufnehmen soll. Das möchte unser Kollege aber nicht. Welche chancen seht Ihr und wie sollten wir argumentieren das der Kollege seinen Bürojob behält?

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Community-Antworten (1)

M
Mainpower

13.01.2010 um 07:48 Uhr

Hallo, aus meiner Sicht sind die Chancen schlecht wieder ins Büro zu kommen wenn der AG ihn lieber auf den Stapler setzen will. Sein AV hat er als Lagerist / Staplerfahrer und da wird er ja auch wieder eingesetzt. Der AG hält sich an den AV . Da könnt ihr rechtlich gesehen garnichts machen.

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