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Alter Urlaub

F
freddy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, es geht um eine Betriebsübernahme nach §613a. MA des alten Betriebes wird vom neuen Ag übernommen. Der Ma konnte aufgrund einer Krankheit seinen alten Urlaub nicht nehmen. Was passiert mit diesem alten Urlaub? Betriebsübernahme findet vor dem 31.03.2010 statt.

Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.

Freddy

4.97602

Community-Antworten (2)

G
geploeg

12.01.2010 um 16:38 Uhr

siehe Satz 1 613a

"Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein."

Ich denke der ist selbsterklärend, oder?

E
Erwin

12.01.2010 um 18:47 Uhr

Dann auch noch dieses:

EuGH kippt deutsche Regel Bei Krankheit bleibt Urlaub erhalten

http://www.rp-online.de/beruf/ratgeber/urteile/Bei-Krankheit-bleibt-Urlaub-erhalten_aid_663536.html

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