Hallo,
es geht um eine Betriebsübernahme nach §613a.
MA des alten Betriebes wird vom neuen Ag übernommen.
Der Ma konnte aufgrund einer Krankheit seinen alten Urlaub nicht nehmen.
Was passiert mit diesem alten Urlaub?
Betriebsübernahme findet vor dem 31.03.2010 statt.

Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.

Freddy