Begleitung durch BR
Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage. Wo steht, dass ein Miterabeiter zu einem Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten oder der GL ein Mitglied des BR mitnehmen darf. Im Betr.VG unter welchem§?
Community-Antworten (2)
12.01.2010 um 16:17 Uhr
@Hetti, im Grundgesetz.
12.01.2010 um 16:28 Uhr
@Hetti Der Gesetzgeber gibt dem AN die Möglichkeit bei sogenannten "Beratungs- und Förderungsgesprächen", das heißt, bei Gesprächen, die z.B. die Themen Leistungsbeurteilung und berufliche Entwicklung beinhalten, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen. Dies steht im BetrVG §82
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