Gespräche mit dem Arbeitgeber
Zur Lage: Betriebsrat mit 11 Mitgliedern und 3 Fraktionen. 5 M = Gewerkschaft 1, und 3 M = Gerkschaft 2 sowie 3 M = Freie Liste. 3 Freistellungen nach § 38, für jede Liste 1 Freistellung. Jetzt sollen Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt werden, und der BR lässt darüber abstimmen, wer an den Gesprächen teilnehmen soll. Dabei wird mit 7:4 die Freie Liste ausgehebelt und soll an den Gesprächen nicht teilnehmen. Kann man so vorgehen, und wenn nein, was kann ich dagegen unternehmen. Für Tipps wäre ich dankbar. Gruß Rainer
Auf Nachfrage warum 3 Freistellungen bei 11 BRM: Aufgrund der Fläche Schleswig Holstein, ca. 120 Betriebsstellen wurde die dritte Freistellung nach §38 gewährt.
Community-Antworten (5)
12.01.2010 um 15:40 Uhr
@stixer Der BR kann nicht beschließen, dass einzelne BRM nicht am AG/BR-Gespräch teilnehmen können. Das wäre ja § 23 betrVG-fähig.
12.01.2010 um 15:55 Uhr
Mich würde mal interessieren wie ihr für 11 BRM 3 Freistellungen bekommt, oder meinst du 2 Freistellungen aufgeteilt auf 3 BRM
13.01.2010 um 09:33 Uhr
@Kölner
Ich denke schon das der BR das, bzw. etwas vergleichbares könnte. 11 BRM = mindestens 401 Beschäftigte. Er könnte also den Betriebsausschuss oder einen nach §28 gebildeten Ausschuss mit der Durchführung der Gespräche beauftragen. Er müsste sich allerdings an das Procedere halten und den Ausschuss wählen, was offensichtlich nicht passiert ist. Es wäre wohl widersinnig wenn z.B. in einem großen BR, sagen wir mal 35 BRM immer alle an Gesprächen mit der Geschäftsführung teilnehmen. Der Ausschuss muss natürlich vom BR entweder entsprechende Befugnisse oder klare Aufgabenstellungen bekommen, muss dem BR ausführlich berichten und erforderliche Beschlüsse sollte sich der BR vorbehalten.
Bei der Konstellation von stixer ist allerdings recht wahrscheinlich das sowohl die Wahl gemäß Procedere als auch die Beschlussfassungen zu keinem anderen Ergebnis führen würden als das was aktuell passiert ist: Infolge der nur 3 BRM der freien Liste hat sie wohl nur dann eine Chance sich durchzusetzen wenn sie mit der Gewerkschaft 2 Liste koaliert. Ansonsten ist sie eben in der undankbaren Oppossition und muss zugucken was die große Koalition treibt. Ob stixer jetzt was davon hat auf sein Recht zu beharren und (wenn die anderen schlau genug sind) dann das ganze eben formgerecht legalisiert wird - ich glaube Füße ruhighalten ist vielleicht besser. Letztendlich sollten doch alle BRM das gleiche Ziel haben.
13.01.2010 um 15:16 Uhr
Moin Moin Kölner,
wenn ein sogenannter gesprächsausschuss gegründet werden sollte, geht es nach listenwahl, da wir alle ausschüsse in verhältniswahl gewählt haben. So sind bei drei teilnehmern immer die fraktionen vertreten.
13.01.2010 um 16:05 Uhr
@stixer
Du meinst zwar mich und nicht kölner, aber hast recht, schneller getippt als gedacht.
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