Mitbestimmung bei Anrechnung der täglichen Fahrtzeit zur Arbeit bei einzelnen AN
Einem einzelnen Mitarbeiter wird die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsort als Arbeitszeit angerechnet weil er (nicht überprüfbar) mit einem Laptop im Zug arbeitet. Diese Möglichkeit haben andere Mitarbeiter aber nicht. Kann das einfach so ohne BR zwischen AG und AN vereinbart werden oder muß hier eine Mitbestimmung berücksichtigt werden.?
Vielen Dank für die Antworten. Da hat der Kollege wohl wirklich gut mit dem AG verhandelt und sich einen Vorteil zu den restlichen 30 von 90 Verwaltungsmitarbeitern die mit dem Zug fahren verschafft.
Community-Antworten (4)
12.01.2010 um 14:11 Uhr
BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
(2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
PS: Man könnte es prüfen, mit entsprechender Software auf dem Laptop. Doch BR sollten sich wegen einer damit verbundenen Verhaltes und Leistungskontrolle dagegen aussprechen.
12.01.2010 um 16:35 Uhr
Die Argumentation hier für eine Mitbestimmung finde ich sehr weit hergeholt. Ich denke es ist hier einzig und allein die Sache des Arbeitgebers ob er diese Zeit als Arbeitszeit anerkennt oder nicht. Es ist eine Frage des Vertrauens Seitens des AG. Logisch ist ja wohl, dass wenn ein MA mit dem Auto kommt er nebenbei nicht am Laptop arbeiten kann.
12.01.2010 um 16:38 Uhr
@geploeg Je nach Lage sehe ich hier auch keine MBR.
AV?
12.01.2010 um 16:55 Uhr
Da hat aber einer gut verhandelt:-) Bekommen die anderen AN die Zeit abgezogen, die der eine AN angerechnet bekommt?
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