Hallo zusammen habe da mal eine frage an euch ! Wir haben einen 7 ner BR und Wählen jetzt im März. Ich habe gelesen im § 6 (2) WO das die Vorschlagsliste bei einer Listenwahl soll mindestens doppelt so viele Bewerbeinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Wie habe ich das zu verstehn ? Also ist es so das bei einer Vorschlagsliste mindestens 14 Bewerberinen oder Bewerber drauf einen müssen. Und wenn jemand eine Vorschlagsliste abgibt mit weniger Bewerber auf einer Liste ungültig ist ???