Ende der Amtszeit
Hallo!
Wir als BR wollen einen Wahlvorstand einberufen. Wir sind uns aber unsicher, ob des Termins unserer Amtszeit.
Bei uns wurde am 15.4.2006 gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 20.4.2006 statt. Die Amtszeit des Vorgänger-BR endete am 24.4.2002.
Wann muss bei uns die Wahl statfinden?
Community-Antworten (5)
12.01.2010 um 12:11 Uhr
Hallo von Norden, wenn Euer BR am 20.04.06 seine konstituierende Sitzung hatte, begann auch die Amtzeit offiziell am 20.04.06 und endet damit spätestens am 20.04.10 um 24:00 Uhr. D.h. das die BR-Wahl in etwa eine Woche vorher stattfinden sollte um eine Konstituierung bis zum 20.04.10 zu ermöglichen.
12.01.2010 um 12:31 Uhr
Das ist nicht ganz richtig:
§ 21 Amtszeit Die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats beträgt vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
12.01.2010 um 13:02 Uhr
Jetzt bin ich so schlau wie vorher, aber noch mehr verunsichert.
Wenn die neue Amtszeit mit dem Ablauf beginnt (Antwort HHHHHF), dann ist der 25.4. richtig, oder?
Mit der konstituierenden Sitzung kann das nicht zusammenhängen, oder?
12.01.2010 um 13:18 Uhr
Hallo Norden,
Du hast es auf den Punkt gebracht!
Gruß aus Nürnberg
noli
12.01.2010 um 14:26 Uhr
Und um Deine eigentliche Frage zu beantworten:
Wann muss bei uns die Wahl statfinden?
So rechtzeitig, das das endgültige Wahlergebnis vor dem Beginn der Amtszeit, also vor dem 25.04.2010 ausgehängt werden kann. Da die gewählten ein Wahlablehnungsrecht haben (3 Tage) und die Nachrücker dann ggf. wieder (3 Tage), usw. (was aber normalerweise eher nicht passiert) kann es nicht schaden die Wahl deutlich eher stattfinden zu lassen. Der 15.4. (dieses Jahr ein Donnerstag) wie letztes mal ist i.d.R. in Ordnung. Es schadet aber auch nicht die Wahl eher durchzuführen, z.B. am Montag 12.04., ein Tag später (dieses Jahr Freitag, 16.4.) ist wohl auch noch kein Problem, aber später könnte es mit dem Aushang knapp werden wenn einige Bewerber einen Rückzieher machen.
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