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Betrieb/ Unternehmen Betriebsrat - Ist jede Geschäftsstelle automatisch ein eigener Betrieb und kann seinen eigenen Betriebsrat gründen?

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LangerSN
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Unternehmen mit mehreren Geschäftsstellen. Ist jede Geschäftsstelle automatisch ein eigener Betrieb und kann seinen eigenen Betriebsrat gründen oder was kennzeichnet einen eigenen Betrieb. Wir sind unter einem Firmennamen firmiert. Was ist mit Filialen die nicht genügend Wähler haben. Haben diese dann automatisch keinen Betriebsrat oder werden diese einem anderen Betriebsrat zugeordnet?

Danke für brauchbare Hinweise.

5.87401

Community-Antworten (1)

B
BrumbärTosca

11.01.2010 um 16:10 Uhr

§ 4 Betriebsteile, Kleinstbetriebe (1) Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und

  1. räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder
  2. durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind.

Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend. (2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.

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