Wir haben im Mai 2021 in unserem Betrieb in München einen neuen BR gegründet. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits eine Geschäftsstelle in Nürnberg, welche sich nicht an den Wahlen beteiligt hat und daher auch aktuell keinen BR hat.

Nun möchte sich die Geschäftsstelle dem BR in München anschließen. Dazu stellen sich uns folgende Fragen:

- reicht hierzu eine Abstimmung der Mitarbeiter in Nürnberg?
- die Mitarbeiterzahl für die der BR dann zuständig ist vergrößert sich von 70 auf 130 MA
- Wird der BR dann ebenfalls von 5 auf 7 Mitglieder erweitert?
- oder muss eine komplette Neuwahl stattfinden?