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Kündigung u. BR-Tätigkeit - darf ich noch an den Sitzungen teilnehmen bis zum nächsten Verhandlungstermin?

P
pesusi
Jan 2018 bearbeitet

ich bin stellvertr. br-vorsitzende u. zum 31.01.10 ordentlich gekündigt (kündigung erfolgte vor Br-Tätigkeit) ich habe den künd.-schutz-prozess in der 1.instanz gewonnen. ag geht in berufung. wie sieht es mit der br-arbeit aus, darf ich noch an den sitzungen teilnehmen bis zum nächsten verhandlungstermin?

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Community-Antworten (4)

B
BrumbärTosca

09.01.2010 um 15:20 Uhr

Klares JA, du bleibst im Betriebsrat mit allen Rechten und Pflichten bis zur endgültigen Kündigung!

A
alterbetriebsrat

09.01.2010 um 21:30 Uhr

Na Kollege BrumbärTosca ! Soweit ich weiss, weil mir es selbst schon so gegangen ist, kommt es bei der Teilnahme an Sitzungen darauf an , ob eine tatsächliche Weiterbeschäftigung vorliegt. (Eingliederung in die Betriebsorganisation). Ist dies nicht der Fall ist die Kollegin zwar weiterhin Mitglied des Betriebsrates, aber als dauernd verhindert anzusehen. (E-Mitglied) Bei Wahlen wählbar aber nicht wahlberechtigt.

Grüssle Allerseits

P
pesusi

10.01.2010 um 12:02 Uhr

hallo alterbetriebsrat, das glaube ich auch. eine weiterbeschäftigung wird nicht infrage kommen, da man den br ja loswerden will! wer weiss es ganz genau?

G
Giftpilz

11.01.2010 um 11:44 Uhr

Wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat, hast Du doch einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Klar kannst Du Deine Betriebsratsarbeit machen!

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